Große multinationale Unternehmensgruppen sind bereits seit einigen Jahren verpflichtet, einen länderbezogenen Bericht an die Finanzverwaltung zu übermitteln. Dieses sog. Country-by-Country-Reporting, kurz CbCR, gewinnt mit der globalen Mindeststeuer und dem künftig zu veröffentlichenden Ertragsteuerinformationsbericht (sog. Public CbCR) enorm an Bedeutung. ...lesen Sie mehr
Internationales Steuerrecht
Die Globalisierung der Wirtschaft betrifft nicht mehr nur große Unternehmen, längst werden auch kleine und mittelständische Firmen über die Grenzen hinweg tätig. Sie müssen sich den vielfach unbekannten wie auch komplexen rechtlichen und steuerlichen Anforderungen im In- und Ausland stellen. Dies gilt umso mehr, als die Finanzverwaltungen nahezu sämtlicher Staaten ihr Steueraufkommen sichern und gar erhöhen müssen. Sie richten daher ihr Augenmerk zunehmend auf grenzüberschreitende Sachverhalte, prüfen diese verstärkt und intensiv.
Allerdings bieten die unterschiedlichen Rechts- und Steuervorschriften zugleich vielfältige Möglichkeiten zur Minderung und Optimierung der steuerlichen Belastung.Wir helfen Ihnen dabei, sich im Dickicht der komplexen Materie des internationalen Steuerrechts zu Recht zu finden, geben Gestaltungsempfehlungen und weisen Sie auf etwaige Risiken hin.
Nutzen Sie unser Know-how bei der Gestaltung Ihrer Investitionen im Ausland sowie bei der internationalen Standortwahl. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Optimierung der Steuerquote, bei Umstrukturierungen innerhalb Ihrer Unternehmensgruppe und der Gestaltung grenzüberschreitender Transaktionen.
Bei Funktionsverlagerungen und der Entsendung von Mitarbeitern ins Ausland stehen wir Ihnen zur Seite, um ungewollte wie auch doppelte Besteuerungen zu vermeiden.