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Rechtsberatung

Öffentliches Wirtschaftsrecht

Staatliche Vorgaben bilden den Rahmen für wirtschaftliche Tätigkeiten. Je nach Branche und Industriezweig kann dieser regulatorische Rahmen enger oder weiter gefasst sein. Bund, Länder und Kommunen setzen aber auch viele Anreize für die Entfaltung von Unternehmen, etwa durch die Vergabe von öffentlichen Aufträgen oder die Gewährung von Fördermitteln für Forschung und Entwicklung oder Infrastrukturprojekte. Für Unternehmen gilt es daher, nicht nur gesetzliche Anforderungen einzuhalten, sondern auch die Chancen und Gestaltungsmöglichkeiten zu erkennen, die der Staat ihnen bietet.

Pri­vate Un­ter­neh­men und staat­li­che In­sti­tu­tio­nen ste­hen in ständi­ger In­ter­ak­tion. Mit der Teil­nahme am Wirt­schafts­le­ben sind auf der einen Seite recht­lich kom­plexe Ver­pflich­tun­gen ver­bun­den, die es ein­zu­hal­ten gilt.

Für man­che Wirt­schafts­zweige gibt der Staat le­dig­lich einen all­ge­mei­nen recht­li­chen Rah­men vor, in­ner­halb de­rer sich Un­ter­neh­men ent­fal­ten können. In an­de­ren Be­rei­chen, wie etwa den re­gu­lier­ten In­dus­trien (z. B. der En­er­gie­wirt­schaft, dem Öff­ent­li­chen Per­so­nen­nah­ver­kehr, dem Te­le­kom­mu­ni­ka­ti­ons­sek­tor oder dem Ge­sund­heits­we­sen), tref­fen Un­ter­neh­men auf eine Fülle von spe­zi­el­len Ge­neh­mi­gungs­er­for­der­nis­sen und re­gu­la­to­ri­schen Vor­ga­ben, die ohne fun­dierte Rechts­be­ra­tung nicht zu bewälti­gen sind.

Auf der an­de­ren Seite setzt der Staat An­reize für wirt­schaft­li­che Ak­ti­vitäten und ver­gibt Sub­ven­tio­nen und Förder­mit­tel, z. B. zur Förde­rung re­gio­na­ler Wirt­schafts­stand­orte, zur Schaf­fung und Er­hal­tung von Ar­beitsplätzen, für For­schungs- und Ent­wick­lungs­pro­jekte, für kli­ma­freund­li­che Tech­no­lo­gien und sons­tige in­no­va­tive Maßnah­men. Oft stellt es da­bei be­reits eine er­heb­li­che Her­aus­for­de­rung dar, eine ge­eig­nete Fördermöglich­keit für das ei­gene Un­ter­neh­men zu iden­ti­fi­zie­ren. Die Be­an­tra­gung des je­wei­li­gen Förder­pro­gramms so­wie die lau­fende Com­pli­ance mit des­sen An­for­de­run­gen er­for­dern eben­falls große Sorg­falt und recht­zei­tige Be­ra­tung, um Ri­si­ken für eine et­waige Rück­zah­lung von gewähr­ten Förder­mit­teln oder sons­tige Sank­tio­nen zu ver­mei­den. Letz­te­res gilt ins­be­son­dere bei Un­ter­neh­mens­trans­ak­tio­nen und Re­struk­tu­rie­run­gen.

Schließlich stel­len öff­ent­li­che Aufträge einen er­heb­li­chen Wirt­schafts­fak­tor dar. Die öff­ent­li­che Hand ist dar­auf an­ge­wie­sen, Sach­mit­tel und Dienst­leis­tun­gen zu be­schaf­fen, um ihre öff­ent­li­chen Auf­ga­ben zu erfüllen. Im Rah­men der öff­ent­li­chen Be­schaf­fung un­terstützen wir mit un­se­rer Be­ra­tung die öff­ent­li­che Hand wie auch pri­vate Un­ter­neh­men, die sich um öff­ent­li­che Aufträge be­wer­ben. Da­bei be­glei­ten wie die Ver­gabe- und Ver­trags­ver­hand­lun­gen und ver­tre­ten un­sere Man­dan­ten in Ver­ga­benachprüfungs­ver­fah­ren.

Un­sere Anwälte verfügen über langjährige Er­fah­rung im Um­gang mit Behörden und öff­ent­li­chen Ak­teu­ren und be­ra­ten Sie um­fas­send im ge­sam­ten Spek­trum des Öff­ent­li­chen Wirt­schafts­rechts. Wenn im­mer dies er­for­der­lich ist, ar­bei­ten wir in­ter­dis­zi­plinär mit un­se­ren Ex­per­ten aus den an­gren­zen­den Rechts­be­rei­chen (z. B. Um­welt- und Pla­nungs­recht, Außen­wirt­schafts­recht, Steu­ern, En­er­gie, Im­mo­bi­lien, Ge­sell­schafts­recht, Health­care, IT) zu­sam­men.