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Environmental Social Governance (ESG)

Nachhaltiges Handeln in Unternehmen ist längst kein Nischenthema mehr. Zunehmend haben Kunden, Lieferanten, Investoren, Mitarbeitende und die öffentliche Hand auch an mittelständische Unternehmen hohe Erwartungen, wenn es darum geht, Nachhaltigkeitsaspekte in unternehmerische Entscheidungen einzubeziehen. Nachhaltigkeit ist für Unternehmen damit nicht nur aus Risikomanagement- und Compliance-Gesichtspunkten bedeutend. Die Transformation hin zu einem nachhaltig wirtschaftenden Unternehmen bietet außerdem viele Chancen und kann ein Wettbewerbsvorteil sein.

Be­reits der Be­griff En­viron­men­tal So­cial Go­ver­nance, kurz ESG ver­deut­licht, wie um­fas­send Mit­telständ­ler an das Thema her­an­ge­hen müssen: Ne­ben Um­weltas­pek­ten rücken ebenso so­ziale Kom­po­nen­ten so­wie Kri­te­rien zur ver­ant­wor­tungs­vol­len Un­ter­neh­mensführung in den Fo­kus.

Die Hand­lungs­fel­der be­tref­fen die ge­samte Ge­schäftstätig­keit aber auch die Or­ga­ni­sa­tion von Un­ter­neh­men und rei­chen von der um­welt- und kli­ma­scho­nen­den wie en­er­gie­ef­fi­zi­en­ten Aus­rich­tung von Pro­duk­ten und Ge­schäfts­pro­zes­sen über die trans­pa­rente Un­ter­neh­men­steue­rung und -kon­trolle bis hin zur Ein­hal­tung der Men­schen­rechte in der ge­sam­ten Lie­fer­kette. Ebenso viel­schich­tig sind die wirt­schaft­li­chen, recht­li­chen und steu­er­li­chen Aus­wir­kun­gen die­ser Fak­to­ren auf die Ge­schäftstätig­keit von Un­ter­neh­men. Schließlich ge­win­nen auch die nicht­fi­nan­zi­elle Be­richt­er­stat­tung und ihre Prüfung für im­mer mehr Un­ter­neh­men an Re­le­vanz.

Bei der Um­set­zung der ESG-An­for­de­run­gen im Un­ter­neh­men gilt es, zahl­rei­che Her­aus­for­de­run­gen zu meis­tern. Um das bestmögli­che Er­geb­nis zu er­zie­len, ist da­her eine in­ter­dis­zi­plinäre und the­menüberg­rei­fende Be­ra­tung und eine glaub­hafte Prüfung er­for­der­lich. Bei Eb­ner Stolz können Sie auf ein Team aus der Wirt­schaftsprüfung, Steu­er­be­ra­tung, Rechts­be­ra­tung und Un­ter­neh­mens­be­ra­tung zurück­grei­fen, das Hand in Hand zu­sam­men­ar­bei­tet und mit Ih­nen ge­mein­sam pas­sende Lösun­gen in al­len re­le­van­ten Nach­hal­tig­keits­the­men er­ar­bei­tet. Ge­mein­sam ma­chen wir Ihr Un­ter­neh­men fit für eine nach­hal­tige Zu­kunft.


Publikationen

  • Neue Berichterstattungspflichten durch das CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz

Wald­schutzVO: Neue Ein- und Aus­fuhr­ver­bote ab 31.12.2024

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