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Governance - Risk - Compliance

ESG Compliance

Im Rahmen einer verantwortungsvollen Unternehmensführung gewinnen Fragen im Compliance-Bereich zunehmend an Bedeutung. Dabei ist die Unternehmenskultur mit einem besonderen Bewusstsein für die Bedeutung des Themas ESG (weiter-) zu entwickeln und die maßgebliche Berücksichtigung sozialer, ethischer und ökologischer Überlegungen ist proaktiv in die Entscheidungsfindung und das Handeln mit einzubeziehen. Die Relevanz des Themas Compliance aus einer Perspektive der gesellschaftlichen Verantwortung und Nachhaltigkeit wird erheblich ansteigen.

Ein Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tem (CMS) muss da­her un­be­dingt an Nach­hal­tig­keits­be­richts­er­stat­tung und an der ESG-Ge­setz­ge­bung aus­ge­rich­tet sein. Ins­be­son­dere der Mit­tel­stand ist hier­bei großem Druck aus­ge­setzt, denn er steht zu­neh­mend im Fo­kus des eu­ropäischen und na­tio­na­len Ge­setz­ge­bers so­wie der Er­mitt­lungs­behörden. Durch ein an­ge­mes­se­nes Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tem kann je­doch ein ge­set­zes­kon­for­mes Ver­hal­ten im Be­reich ESG struk­tu­riert si­cher­ge­stellt wer­den. Hierfür ist wich­tig, dass die Ge­schäfts­lei­tung ihr Be­kennt­nis zu Com­pli­ance klar und um­fas­send im Un­ter­neh­men kom­mu­ni­ziert. Die Berück­sich­ti­gung ge­setz­li­cher Neue­run­gen schafft die Grund­lage für ein er­folg­rei­ches Com­pli­ance Ma­nage­ment Sys­tem.

Die Ge­setz­ge­bung im ESG-Be­reich hat so­wohl in Deutsch­land als auch in der EU in den letz­ten Jah­ren stark zu­ge­nom­men und auch in Zu­kunft ist wei­ter­hin mit Ver­schärfun­gen zu rech­nen. Ins­be­son­dere eine Aus­wei­tung des Um­welt­straf­rechts, Ergänzun­gen kli­ma­spe­zi­fi­scher Re­ge­lun­gen, eine stärkere Fo­kus­sie­rung auf Un­ter­neh­mens­ver­ant­wor­tung und eine Er­wei­te­rung des Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­set­zes durch die EU-Richt­li­nie ist zu er­war­ten. Zu­dem ist zu be­ach­ten, dass das Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflich­ten­ge­setz nicht nur den Ein­kauf ei­nes Un­ter­neh­mens, son­dern die ge­samte Or­ga­ni­sa­tion be­trifft, so dass es sich hier­bei um eine Frage der Un­ter­neh­mensführung han­delt. Nicht zu­letzt spielt hier vor al­lem die Kor­rup­ti­onspräven­tion eine wich­tige Rolle. Vor al­lem, wenn noch keine In­stru­mente zur Kor­rup­ti­ons­bekämp­fung in die Com­pli­ance-Struk­tur in­te­griert wur­den, be­steht kon­kre­ter Hand­lungs­be­darf. Es be­steht da­her An­lass für eine um­fas­sende Ri­si­ko­ana­lyse, eine Überprüfung ak­tu­el­ler ge­setz­li­cher Ent­wick­lun­gen so­wie eine ent­spre­chende Com­pli­ance-Be­ra­tung. Da­durch wird deut­lich, dass Nach­hal­tig­keit und Com­pli­ance „Hand in Hand“ ge­hen.