Ein Compliance Management System (CMS) muss daher unbedingt an Nachhaltigkeitsberichtserstattung und an der ESG-Gesetzgebung ausgerichtet sein. Insbesondere der Mittelstand ist hierbei großem Druck ausgesetzt, denn er steht zunehmend im Fokus des europäischen und nationalen Gesetzgebers sowie der Ermittlungsbehörden. Durch ein angemessenes Compliance Management System kann jedoch ein gesetzeskonformes Verhalten im Bereich ESG strukturiert sichergestellt werden. Hierfür ist wichtig, dass die Geschäftsleitung ihr Bekenntnis zu Compliance klar und umfassend im Unternehmen kommuniziert. Die Berücksichtigung gesetzlicher Neuerungen schafft die Grundlage für ein erfolgreiches Compliance Management System.
Die Gesetzgebung im ESG-Bereich hat sowohl in Deutschland als auch in der EU in den letzten Jahren stark zugenommen und auch in Zukunft ist weiterhin mit Verschärfungen zu rechnen. Insbesondere eine Ausweitung des Umweltstrafrechts, Ergänzungen klimaspezifischer Regelungen, eine stärkere Fokussierung auf Unternehmensverantwortung und eine Erweiterung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes durch die EU-Richtlinie ist zu erwarten. Zudem ist zu beachten, dass das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz nicht nur den Einkauf eines Unternehmens, sondern die gesamte Organisation betrifft, so dass es sich hierbei um eine Frage der Unternehmensführung handelt. Nicht zuletzt spielt hier vor allem die Korruptionsprävention eine wichtige Rolle. Vor allem, wenn noch keine Instrumente zur Korruptionsbekämpfung in die Compliance-Struktur integriert wurden, besteht konkreter Handlungsbedarf. Es besteht daher Anlass für eine umfassende Risikoanalyse, eine Überprüfung aktueller gesetzlicher Entwicklungen sowie eine entsprechende Compliance-Beratung. Dadurch wird deutlich, dass Nachhaltigkeit und Compliance „Hand in Hand“ gehen.