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Rechtsberatung

Steuerstrafrecht

Die Grenzen zwischen legaler Steuereinsparung und illegaler Steuerhinterziehung sind mitunter fließend und für den steuerlichen Laien auf den ersten Blick oftmals nicht erkennbar. Dabei ist klar, dass Steuerhinterziehung längst kein Kavaliersdelikt ist. Besteht die Gefahr, ins Fadenkreuz der Ermittlungsbehörden zu gelangen, ist Handeln mit Bedacht ganz besonders wichtig.

Steht die Hin­ter­zie­hung oder Verkürzung von Steu­ern im Raum, sind ne­ben steu­er­recht­li­chem Wis­sen fun­dierte Kennt­nisse der straf­pro­zes­sua­len Vor­ga­ben er­for­der­lich, um sich ge­genüber der Steu­er­fahn­dung, der Bußgeld- und Straf­sa­chen­stelle oder ge­genüber der Staats­an­walt­schaft und bei Ge­richt zu be­haup­ten.

Von Be­ginn an sind die er­for­der­li­chen Schritte mit Ex­per­ten ab­zuwägen. So ist etwa zu eru­ie­ren, ob noch eine straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige ab­ge­ge­ben wer­den kann. Zu­dem sind in die­sem Zu­sam­men­hang die sich stel­len­den for­ma­len An­for­de­run­gen pe­ni­bel zu erfüllen - für einen Laien ist das na­hezu unmöglich. Wir bie­ten Ih­nen eine qua­li­fi­zierte steu­er­straf­recht­li­che Ver­tei­di­gung, die Sie bei Durch­su­chun­gen, bei Be­schlag­nah­men, im Er­mitt­lungs­ver­fah­ren und in der Haupt­ver­hand­lung ef­fek­tiv be­treut. Zu­dem um­fasst un­ser Be­ra­tungs­spek­trum auch die Präven­tiv­be­ra­tung, da­mit Ihr steu­er­li­ches Han­deln erst gar nicht straf­recht­lich re­le­vant wird.