deen

Steuerberatung

Neue Welle von Selbstanzeigen?

Der Staat er­wei­tert seine Ak­ti­vitäten bei der Ver­fol­gung po­ten­ti­el­ler Steu­er­straf­ta­ten. Ne­ben der Aus­wer­tung ei­ner kürz­lich durch den Bund an­ge­kauf­ten Steuer-CD aus Du­bai be­ginnt par­al­lel die Mel­dung von Kon­to­da­ten aus der Türkei an die deut­schen Fi­nanz­behörden. Für Be­trof­fene wird die Lage zu­se­hends kri­ti­sch, da die Möglich­keit ei­ner straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige schwin­det - zeit­na­hes Han­deln ist ge­bo­ten.

Daten-CD aus Dubai

Wurde der An­kauf von steu­er­lich re­le­van­ten In­for­ma­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit aus­schließlich von ein­zel­nen Bun­desländern vor­an­ge­trie­ben, ver­an­lasste Bun­des­fi­nanz­mi­nis­ter Olaf Sc­holz nun erst­mals das Bun­des­zen­tral­amt für Steu­ern zum An­kauf ei­ner so­ge­nann­ten Steuer-CD. Nach Me­di­en­be­rich­ten enthält diese CD um­fas­sende Da­ten zu Vermögens­wer­ten in Du­bai. Es wird ge­schätzt, dass tau­sende deut­sche Steu­er­pflich­tige be­trof­fen sind.

Neue Welle von Selbstanzeigen?© Adobe Stock

Die Da­ten wer­den nun um­ge­hend durch die Bun­desländer aus­ge­wer­tet, um die steu­er­straf­recht­li­che Re­le­vanz der In­for­ma­tio­nen zu prüfen. Es ist so­mit da­von aus­zu­ge­hen, dass es in die­sem Zu­sam­men­hang sehr zeit­nah zur Ein­lei­tung ei­ner großen An­zahl von Er­mitt­lungs­ver­fah­ren we­gen di­ver­ser Steu­er­straf­ta­ten kom­men wird.

Austausch über Kontoinformationen mit der Türkei

Bei­nahe zeit­gleich be­ginnt die Türkei mit der Mel­dung von Kon­to­in­for­ma­tio­nen an die deut­schen Fi­nanz­behörden im Rah­men des Au­to­ma­ti­schen In­for­ma­ti­ons­aus­tau­sches (AIA), an wel­chem sich be­reits über 100 Länder welt­weit be­tei­li­gen. Die deut­schen Behörden wer­den an­hand der über­mit­tel­ten Da­ten in die Lage ver­setzt, un­kom­pli­ziert und ef­fi­zi­ent zu überprüfen, ob den steu­er­li­chen Ver­pflich­tun­gen in Deutsch­land voll­umfäng­lich nach­ge­kom­men wurde.

Handlungsbedarf für Betroffene

Die Be­trof­fene soll­ten da­her in bei­den Kon­stel­la­tio­nen un­verzüglich prüfen, ob steu­er­lich re­le­vante Da­ten vor­lie­gen könn­ten, wel­che den deut­schen Fi­nanz­behörden bis­her nicht of­fen­ge­legt wor­den sind. Da­bei ist schnellstmögli­ches Han­deln ge­bo­ten, um ei­ner   Tatent­de­ckung durch eine straf­be­frei­ende Selbst­an­zeige zu­vor­zu­kom­men. Ha­ben die Behörden erst ein­mal Kennt­nis über die Tat er­langt, ist der Weg zur Selbst­an­zeige ge­sperrt.

So­bald eine Aus­wer­tung der Da­ten durch die Fi­nanz­behörden er­folgt ist, sind um­fang­rei­che Er­mitt­lungsmaßnah­men der Behörden zu er­war­ten. Hier­bei ist ins­be­son­dere mit der Durchführung von Durch­su­chungsmaßnah­men zu rech­nen. 

Wie sich be­reits in ähn­li­chen Si­tua­tio­nen in der Ver­gan­gen­heit ge­zeigt hat, wer­den viele Be­trof­fene die Chance zur frei­wil­li­gen Rück­kehr zur Recht­streue nut­zen. In nächs­ter Zeit wird da­her mit ei­ner deut­li­chen Zu­nahme von Selbst­an­zei­gen an die deut­schen Fi­nanz­behörden zu rech­nen sein. Um Straf­frei­heit im Rah­men ei­ner Selbst­an­zeige zu er­lan­gen, sind je­doch ei­nige Fall­stri­cke zu be­ach­ten. Es lohnt sich, hier an­walt­li­chen Rat ein­zu­ho­len, um alle er­for­der­li­chen An­for­de­run­gen zu erfüllen.

nach oben