Ob Gebietskörperschaften unmittelbar, Energieversorger, kommunale Einrichtungen, Abfallentsorger oder auch öffentliche Forschungseinrichtungen - die von ihnen zu behandelnden Themen im Bereich der Rechnungslegung, der Wirtschaftlichkeit, der Besteuerung und der rechtlichen Ausgestaltung sind vielschichtig. Dabei gleicht keine Aufgabenstellung der anderen und es verbietet sich eine pauschale Lösung. Dabei sind wir vor allem in folgenden Branchen unterwegs:
- Ver- und Entsorger, Stadtwerke, Energieunternehmen
- Wirtschaftsförderungsgesellschaften
- Infrastruktureinrichtungen wie z.B. Häfen oder Messen
- Forschungseinrichtungen wie z.B. Helmholtz, Leibnitz
- Verkehrsunternehmen und -verbünde
- Medien, Rundfunkanstalten, Filmförderung
und zwar in allen Rechtsformen wie Anstalten des öffentlichen Rechts, Gebietskörperschaften, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Stiftungen, Landesbetriebe, Eigenbetriebe und andere.
Wir kennen die politischen, betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Anforderungen, die an die öffentliche Hand und ihre Unternehmen gestellt werden, und sind deshalb in der Lage, individuelle und praxisbezogene Lösungen zu liefern. Von der rechtlichen, steuerrechtlichen und betriebswirtschaftlichen Beratung bis hin zum Abschlussprüfer oder Sonderprüfer - wir bieten unsere Leistungen aus einer Hand mit einem kontinuierlichen Ansprechpartner.
Auch wenn sich die Frage nach der optimalen Organisationsform für ein Unternehmen der öffentlichen Hand stellt, beraten wir Sie fallbezogen, umfassend und zielführend.