Nachdem der Bundestag die in den Medien oft als „Heizungsgesetz“ bezeichnete umstrittene Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) am 08.09.2023 beschlossen hatte, hat am 29.09.2023 nun auch der Bundesrat die Gesetzesänderung gebilligt. Einem Inkrafttreten des Gesetzes zum 01.01.2024 steht nun nichts mehr im Wege. Worauf müssen sich Eigentümer, Vermieter und Mieter einstellen? ...lesen Sie mehr
Umwelt- und Planungsrecht
Die steigende Brisanz der Themen Umweltschutz und Klimawandel veranlasst sowohl die EU als auch den nationalen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umwelt- und Planungsrecht fortlaufend zu erhöhen. Außerdem trägt die Berücksichtigung von Umwelt, Klima und Nachhaltigkeit zunehmend zur Außendarstellung von Unternehmen bei. Für Unternehmen bedeutet dies einen stetig wachsenden Beratungsbedarf.
Fragen des Umwelt- und Planungsrechts stellen sich für Unternehmen in vielfältiger Weise. Die Planung und Errichtung von Industrieanlagen und Betriebsflächen, aber auch der Umbau und die Erweiterung von Betriebsanlagen erfordern das Einholen von Genehmigungen, z. B. nach Baurecht, Wasserrecht oder Immissionsschutzrecht. Zusätzlich sind die Grenzen des Bauplanungsrechts und des Naturschutzrechts zu berücksichtigen. Im laufenden Betrieb sind Grenzwerte für Emissionen, die ordnungsgemäße Entsorgung von Abfällen und Abwässern sowie die Erfüllung zahlreicher Mitteilungs- und Informationspflichten gegenüber den Behörden zu beachten. Zudem sind grundsätzlich auch mögliche Haftungsrisiken etwa für die Kontamination von Boden und Grundwasser zu prüfen und etwaige Sanierungsmaßnahmen mit Behörden abzustimmen.
Je nach Branche müssen die Unternehmen daneben Vorgaben des produktbezogenen Umweltrechts zur Herstellung, dem Inverkehrbringen oder der Rücknahme ihrer Produkte einhalten (z. B. bei Elektronikgeräten, Batterien, Verpackungen etc.) oder Maßgaben des Lebensmittelrechts, Gefahrstoffrechts oder Chemikalienrechts berücksichtigen.
Zur Sicherstellung der dauerhaften Einhaltung von umweltrechtlichen Vorgaben und der Verringerung der Risiken für behördliche oder gar strafrechtliche Sanktionen kann darüber hinaus die Einrichtung eines internen Compliance Management Systems sinnvoll sein.
Nicht zuletzt können die umweltrechtliche Situation eines Betriebsstandorts und mögliche Haftungsrisiken wesentliche Faktoren für die Bewertung eines Unternehmens sein, die im Vorfeld von Erwerb oder Veräußerung sorgfältig geprüft werden müssen.
Wir behalten für Sie den Überblick über die komplexen umwelt- und planungsrechtlichen Vorgaben und stehen Ihnen bei deren Umsetzung beratend zur Seite. Unsere Anwälte verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Behörden, Fachplanern und Sachverständigen sowie über die umwelt- und planungsrechtliche Expertise, die im Kontext von Unternehmens- und Immobilientransaktionen benötigt wird. Je nach Bedarf beziehen wir unsere Experten aus anderen Rechtsbereichen (insbesondere des Immobilien- und Steuerrechts) und Beratungsdisziplinen mit ein.