Die Staats- und Regierungschefs forderten bereits auf dem Ende Oktober abgehaltenen EU-Gipfel die raschere Vereinfachung des Genehmigungsverfahrens, um die Einführung von erneuerbaren Energien und der Netze zu beschleunigen. Der Vorschlag stützt sich u. a. auf den REPowerEU-Plan, welcher am 18.05.2022 von der Kommission veröffentlicht wurde. Dieser baut auf dem „Fit for 55“ Paket auf und hat die Verringerung der Abhängigkeit der EU von fossilen Brennstoffen aus Russland zum Ziel. Durch die Beschleunigung der Energiewende soll ein widerstandsfähigeres Energiesystem und eine echte Energieunion erreicht werden. Seither hat sich jedoch die Lage auf den Energiemärkten weiter verschlechtert, was nunmehr eiligere Maßnahmen erforderlich macht. Aus diesem Grund wurde nun die Dringlichkeitsverordnung verabschiedet.

Nach Art. 2 Abs. 1 der Verordnung ist bei einer Abwägung im Einzelfall davon auszugehen, dass Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie von überwiegendem öffentlichen Interesse sind und der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit dienen. Art. 3 sieht vor, dass das Genehmigungsverfahren für die Installation von Solarenergieanlagen und die zugehörigen Speicheranlagen und Netzanschlüsse am selben Standort nunmehr nicht länger als einen Monat dauern soll. Zudem entfällt die Notwendigkeit zur Durchführung bestimmter Umweltprüfungen. All dies kommt insbesondere den Bürgern, aber auch Unternehmen zugute.
Art. 4 befasst sich mit dem Repowering bestehender umweltfreundlicher Kraftwerke. Abschließend regelt Art. 5 ein beschleunigtes Genehmigungsverfahren für die Installation von Wärmepumpen.
Hinweis: Da es sich hierbei um eine Verordnung handelt, muss diese nicht durch die Mitgliedstaaten in die eigenen Rechtordnungen übernommen werden, sondern entfaltet als Rechtsakt der EU unmittelbare Wirksamkeit in allen Mitgliedstaaten. Während der nun geltenden einjährigen Laufzeit haben die EU-Länder Zeit, die im Mai 2022 geänderten EU-Richtlinien (2018/2001 („REDII-Richtlinie“), 2010/31/EU, 2012/27/EU) anzunehmen und umzusetzen.