Mit dem Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz (FISG) wurde das Bilanzkontrollverfahren grundlegend reformiert und die Abschlussprüfung weiter reguliert. Damit wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass das Verfahren im Wesentlichen der Integrität und Stabilität des Kapitalmarkts dient und das Vertrauen der Anleger in den deutschen Kapitalmarkt stärkt. Dieses Ziel besitzen auch die weiteren regulatorischen Maßnahmen. So dürfen Abschlussprüfer und auch Wirtschaftsprüfer, die bestimmte sonstige Prüfungsaufgaben erbringen, zusätzlich keine unzulässigen Nichtprüfungsleistungen übernehmen. ...lesen Sie mehr
KWK-Bonus für Strom aus Biogasanlagen
Die erhöhte Vergütung gem. § 66 Abs. 1 Nr. 3 S. 1 EEG 2009 (Kraft-Wärme-Kopplungsbonus für Strom aus Biomasse) kann nur dann gefordert werden, wenn die Biomasseanlage, in der der Strom erzeugt wurde, erstmals nach dem 31.12.2008 in Kraft-Wärme-Kopplung nach Maßgabe der Anlage 3 zum EEG 2009 betrieben wurde. Für Strom aus Anlagen, in denen bereits vor diesem Stichtag Strom in Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt wurde, ist - auch im Fall einer nach dem Stichtag erfolgten Vergrößerung dieser Strommenge - nur ein begrenzter Kraft-Wärme-Kopplungsbonus nach § 66 Abs. 1 Nr. 3 S. 3 EEG 2009 zu entrichten. ...lesen Sie mehr