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Die KWKG-Novelle - Neuerungen für Eigentümer und Betreiber von KWK-Anlagen

Mit dem Ge­setz zur Ände­rung der Be­stim­mun­gen zur Strom­er­zeu­gung aus Kraft-
Wärme-Kopp­lung und zur Ei­gen­ver­sor­gung vom 22. De­zem­ber 2016 wur­den die zur
bei­hil­fe­recht­li­chen Ge­neh­mi­gung durch die EU-Kom­mis­sion not­wen­di­gen Ände­run-
gen am KWKG be­schlos­sen. Das nach­fol­gend als KWKG 2017 be­zeich­nete Ge­setz gilt
grundsätz­lich ab dem 1. Ja­nuar 2017, ent­fal­tet aber in Tei­len auch eine Rück­wir­kung
auf den 1. Ja­nuar 2016.

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