deen

Steuerberatung

Steuerstreit und Steuerstrafrecht

In Zeiten knapper Kassen geht es für beide Seiten - Finanzamt und Steuerpflichtige - oftmals um’s Ganze. Ein Kompromiss ist in solchen Fällen nur schwer zu erreichen, so dass die Auseinandersetzung im Einspruchs- und Klageverfahren immer mehr an Bedeutung gewinnt. Aus Sicht der Steuerpflichtigen und ihrer Berater nicht zu Unrecht: So hatten in den vergangenen Jahren bundesweit zwei Drittel aller Einsprüche ganz oder teilweise Erfolg, gleiches gilt für immerhin knapp die Hälfte aller Klagen vor den Finanzgerichten. Das A und O in Rechtsbehelfsverfahren ist die sorgfältige Aufarbeitung des Sachverhalts und der damit zusammenhängenden rechtlichen Fragen. Hierzu bedarf es zum einen fundierten steuerjuristischen Sachverstands, zum anderen aber auch praktischer Erfahrung bei der Führung von Finanzgerichtsprozessen. Besondere Kenntnisse des Prozessrechts sind erforderlich bei Revisionsverfahren vor dem Bundesfinanzhof und - sofern das Finanzgericht die Revision gar nicht erst zugelassen hat - bei Beschwerden gegen die Nichtzulassung der Revision.

Steuerstreit

Im Rah­men un­se­rer steu­er­li­chen Durch­set­zungs­be­ra­tung wah­ren wir Ihre In­ter­es­sen und Rechte ge­genüber der Fi­nanz­ver­wal­tung. Sollte trotz in­ten­si­ven Aus­tauschs mit der Fi­nanz­ver­wal­tung eine Ei­ni­gung nicht zu er­rei­chen sein, führen wir für Sie das er­for­der­li­che Ein­spruchs­ver­fah­ren beim Fi­nanz­amt so­wie das ggf. fol­gende Kla­ge­ver­fah­ren vor dem Fi­nanz­ge­richt. Auf­grund un­se­rer um­fang­rei­chen Er­fah­rung bei der Führung von Re­vi­si­ons­ver­fah­ren und Nicht­zu­las­sungs­be­schwer­den vor dem Bun­des­fi­nanz­hof be­ra­ten wir Sie ehr­lich und of­fen über die je­wei­li­gen Er­folgs­aus­sich­ten und ver­tre­ten Sie selbst­verständ­lich auch vor dem obers­ten deut­schen Steu­er­ge­richt. Als ul­tima ra­tio kommt schließlich ein Gang vor das Bun­des­ver­fas­sungs­ge­richt in Be­tracht.

Steuerstrafrecht

Die Gren­zen zwi­schen le­ga­len Steu­er­ge­stal­tun­gen und il­le­ga­ler Steu­er­hin­ter­zie­hung sind mit­un­ter fließend und für den steu­er­li­chen Laien nur schwer zu iden­ti­fi­zie­ren. Galt bis vor we­ni­gen Jah­ren Steu­er­hin­ter­zie­hung noch als Ka­va­liers­de­likt, weht im Be­reich des Steu­er­straf­rechts mitt­ler­weile ein rauer Wind. Ge­rade im Be­reich der Um­satz­steuer so­wie der Lohn­steuer können auch Un­ter­neh­mer, die sich kei­nes Ge­set­zes­ver­stoßes be­wusst sind, in das Vi­sier der Steu­er­fahn­dung ge­ra­ten. Selbst wenn kein straf­ba­res Ver­hal­ten vor­liegt, dro­hen im Be­reich der Steu­er­ord­nungs­wid­rig­kei­ten oft­mals emp­find­li­che Geldbußen. Sollte in der Ver­gan­gen­heit mit den steu­er­li­chen Pflich­ten nicht im­mer al­les ganz ge­nau ge­nom­men wor­den sein, steht - noch - die Möglich­keit der straf­be­frei­en­den Selbst­an­zeige of­fen. In al­len die­sen Fällen ist Han­deln mit Be­dacht er­for­der­lich und Ex­per­ten­rat un­ab­ding­bar.

 

Wir un­terstützen Sie von der Ab­gabe ei­ner wirk­sa­men Selbst­an­zeige bis hin zum steu­er­straf­recht­li­chen Ver­fah­ren. Un­sere Steu­er­ju­ris­ten verfügen nicht nur über das nötige steu­er­li­che Wis­sen, son­dern als Rechts­anwälte auch über die er­for­der­li­chen straf­recht­li­chen und straf­pro­zes­sua­len Kennt­nisse. Um es gar nicht erst zum Straf- oder Ord­nungs­wid­rig­kei­ten­ver­fah­ren kom­men zu las­sen, bie­ten wir Ih­nen eine um­fas­sende Präven­tiv­be­ra­tung und zei­gen Ih­nen mögli­che Schwach­stel­len in Ih­rem Un­ter­neh­men auf.