„Da mihi factum, dabo tibi ius!” - „Gib mir die Fakten, ich werde Dir das Recht geben!“ Diese Regel des römischen Rechts zeigt die Bedeutung des Sachverhalts für den Ausgang eines jeden Rechtsstreits: Kann man den entscheidenden Sachverhalt nicht darlegen und beweisen, hilft das beste Recht (und der beste Rechtsanwalt) nichts. Das Gericht entscheidet stets auf Grundlage der ihm von den Parteien dargelegten Fakten. Die Bedeutung der Sachverhaltsermittlung im Bereich Prozessführung kann daher nicht hoch genug eingeschätzt werden. Gleichzeitig wird eben diese Ermittlung durch die zunehmende Nutzung verschiedener Kommunikationsmittel und dem damit verbundenen Anstieg an Kommunikationsdaten (auch) im Geschäftsverkehr sowie die arbeitsteilige Zusammenarbeit in Unternehmen nicht einfacher. Der Einsatz moderner „Legal Tech Tools“ ermöglicht es, den relevanten Sachverhalt auch in Zeiten ständig steigender Datenmengen zuverlässig und effizient zu ermitteln. ...lesen Sie mehr
Prozessführung und Schiedsverfahren
(Litigation - Dispute Resolution)
Konflikte sind unvermeidbar. Das gilt im Privat- wie im Wirtschaftsleben gleichermaßen. Führen Verhandlungen auf kaufmännischer Ebene nicht zum Erfolg, bleibt oftmals nichts anderes übrig, als den Rechtsweg zu beschreiten, um entweder eigene Ansprüche effizient durchzusetzen, unberechtigte Ansprüche abzuwehren oder doch einen Vergleich im Rahmen des (schieds-)gerichtlichen Verfahrens erreichen.
Stehen Streitigkeiten im Raum, arbeiten wir mit Ihnen den Sachverhalt auf und bewerten diesen juristisch. Vor der Einleitung prozessualer Schritte wägen wir gemeinsam mit Ihnen die Chancen und Risiken eines (schieds-)gerichtlichen Verfahrens ab. Bei uns arbeiten Prozessrechtler und Experten aus allen Bereichen des materiellen Wirtschaftsrechts wie des Wirtschaftsstrafrechts Hand in Hand. Dabei steht für uns im Vordergrund, nur mit einer wirtschaftlich tragfähigen Strategie ein streitiges Verfahren anzufangen. Zusammen mit Ihnen entwickeln wir eine gerne auch umfassende Konfliktstrategie und verhelfen dieser nach Möglichkeit zum Erfolg.
Wir leisten Beistand nicht nur in klassischen zivil- und wirtschaftsstrafrechtlichen Klageverfahren, sondern auch in alternativen Streitbeilegungsverfahren. Zu einer umfassenden Betreuung gehört auch die Mitwirkung an problematischen Gesellschafter- und Hauptversammlungen, sowie die Koordination zivil-, straf- und aufsichtsrechtlicher Ermittlungen und Verfahren im In- und Ausland.