Dabei ist das Umfeld bei Unternehmenstransaktionen in den letzten Jahren schneller und komplexer geworden - mit erhöhtem Risikopotenzial. Dem begegnet man am besten mit einem spezialisierten M&A-Team. Die Rechtsanwälte bei Ebner Stolz bringen neben weitreichender Transaktionserfahrung ein großes wirtschaftliches Verständnis mit, das sie sowohl auf Käufer-, als auch auf Verkäufer- und auf Finanziererseite zielführend einsetzen. Sie sind in der Lage, die die Interessen aller Transaktionsbeteiligten richtig zu einschätzen und pragmatisch passende Lösungen zu finden. So beraten die Rechtsanwälte von Ebner Stolz umfassend bei nationalen und internationalen M&A-Transaktionen und ziehen bei Bedarf gerne ihre Kollegen aus den anderen Fachbereichen hinzu. Dadurch werden für Unternehmen und Investoren jeglicher Branche die passenden Transaktionsstrukturen entwickelt und effizient umgesetzt.
Dabei geht es längst nicht nur um die Verhandlung rund um den Unternehmenskaufvertrag. Wir unterstützen auch bei der Gestaltung von Beteiligungs- und Joint Venture-Verträgen, Gesellschaftervereinbarungen, Gesellschaftsverträgen, Finanzierungsverträgen und Sicherheitenverträgen sowie weiteren Finanzierungs- und Beteiligungsstrukturen. Auch begleiten wir Private Equity- und Venture Capital-Transaktionen. Schließlich helfen wir bei der Entwicklung und Umsetzung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.
Was uns ausmacht ist die interdisziplinäre Arbeit Hand in Hand mit unseren Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern und Unternehmensberatern. Darüber hinaus profitieren Sie von unserer engen Verzahnung in alle Bereiche des Wirtschaftsrechts, wie das Arbeitsrecht, Immobilienrecht, IT-Recht sowie Kartell- und Wettbewerbsrecht.