Bund und Länder haben am 02.11.2022 zahlreiche Maßnahmen zur Bewältigung der durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine hervorgerufenen Energiekrise beschlossen. Im Maßnahmenpaket enthalten ist u. a. die Einführung einer Strom- und Gaspreisbremse sowohl für Verbraucher und KMU als auch für Industrieunternehmen. Gas- und Strompreisbremse sollen zeitlich befristet von Januar 2023 bis April 2024 gewährt werden. Die Förderung differenziert nach Verbrauchern und kleineren Unternehmen mit einem Gas-Jahresverbrauch von bis zu 1,5 GWh und Industrieunternehmen mit einem Jahresverbrauch von mehr als 1,5 GWh. Sie müssen dabei aber auch das EU-Beihilferecht beachten. Industrieunternehmen können mit unserem Energiepreisbremse-Rechner die konkrete Entlastung unter Berücksichtigung des Beihilferechts ermitteln. ...lesen Sie mehr
Energiekrise
Signifikante Preiserhöhungen für die Energieversorgung, mögliche Rationierungen und die damit einhergehende Gefahr des Zusammenbruchs von Wertschöpfungsketten haben nicht nur auf die deutsche Wirtschaft, sondern auf die gesamte Gesellschaft weitreichende Auswirkungen.
Die Bundesregierung hat dies erkannt und auf die rapide steigenden Energiepreise bereits mit zahlreichen Maßnahmen reagiert. Weitere Maßnahmen sind geplant und werden derzeit diskutiert.
Für viele Unternehmen stellt sich nun die drängende Frage, wie auf die Preissteigerungen sowie eine drohende Störung der Energieversorgung reagiert werden kann. Daneben steigt das Interesse an mittel- und langfristigen Lösungen, mit denen der Energieverbrauch reduziert oder eine Autarkie von Preissteigerungen am Markt erzielt werden kann.
Mit unserem multidisziplinären Ansatz stehen wir Ihnen im Umgang mit den aktuellen Herausforderungen zur Seite und unterstützen Sie dabei, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um auch diese Krisensituation zu meistern.