Änderungen an den Regelungen zu den Preisbremsen
Am 03.08.2023 ist das „Gesetz zur Änderung des Erdgas-Wärme-Preisbremsen Gesetzes, zur Änderung des Strompreisbremsengesetzes sowie zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher, umweltrechtliche und sozialrechtliche Gesetze“ (BGBl. N. 202) in Kraft getreten. Das Gesetz bringt für Letztverbraucher, die 2021 aufgrund von Corona-Maßnahmen außergewöhnlich niedrige Verbräuche hatten, zusätzliche Entlastungen. Zusätzlich entlastet werden ebenfalls Letztverbraucher mit einem Verbrauch von bis zu 30.000 kWh und Schwachlasttarifen, z.B. wegen des Bezugs von Heizstrom. Darüber hinaus werden eine Vielzahl von Detailregelungen modifiziert. ...lesen Sie mehr