Mit einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro, auf deren Auszahlung zum 01.09.2022 ein Anspruch entsteht, möchte der Gesetzgeber alle Erwerbstätigen von den finanziellen Folgen der gestiegenen Energiepreise entlasten. Arbeitnehmern soll die Pauschale vorrangig durch den Arbeitgeber mit der Entgeltabrechnung für September 2022 ausgezahlt werden.
Energiepreispauschale: Auszahlung erfolgt im September 2022
Weitere Ausgaben
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Mitarbeiter finden und binden: Mitarbeiterbeteiligungsmodelle als probates Mittel zur Steigerung der Arbeitgeber-Attraktivität
Mittelständische Unternehmen, gleichgültig welcher Branche, beklagen unisono einen immensen Fachkräftemangel. Qualifizierte Arbeitnehmer können sich ihren Job quasi aussuchen. Wie können mittelständische Unternehmen in diesem War for talents bestehen? Wie positionieren sich die Unternehmen als attraktive Arbeitgeber? Neben ansprechenden Arbeitsbedingungen und einem attraktiven Gehalt können auch Mitarbeiterbeteiligungsmodelle die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen und qualifizierte Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen binden.
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novus Personal 1. Ausgabe 2024
Zum 01.01.2024 sind einige gesetzliche Änderungen im Personalbereich zu beachten. Die wesentlichsten Änderungen sind hier zusammengestellt. Zudem wird auf steuerliche Änderungen hingewiesen, die evtl. demnächst noch beschlossen werden könnten. Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten ein Hinweisgebersystem zu implementieren. Hierbei sind auch arbeitsrechtliche Themen zu beachten. Mitarbeitende, die von ihrem Arbeitgeber aus dem Inland vorübergehend auch im Ausland eingesetzt werden, können ihre Sozialversicherungsstatus durch eine A1-Bescheinigung belegen. Der EuGH entschied nun zum Widerruf einer solchen Bescheinigung.
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novus Personal 3. Ausgabe 2023
Arbeitnehmer können voraussichtlich ab 2024 von einigen Steuererleichterungen und Vereinfachungen profitieren. Entsprechende Gesetzesänderungen sind mit dem Wachstumschancengesetz beabsichtigt, das bis zum Jahresende den Bundestag und Bundesrat passieren soll. Zudem gehen wir in der 3. Ausgabe des novus Personal darauf ein, was steuerlich zu beachten ist, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Homeoffice-Kosten erstatten. Für die Personalabteilung relevant sein dürfte u. a. eine sozialversicherungsrechtliche Entscheidung, in der es um den Unfallversicherungsschutz beim Kaffeeholen aus dem Sozialraum geht. Im internationalen Kontext weisen wir auf mit Luxemburg vereinbarte steuerrechtliche Regelungen zu grenzüberschreitendem „remote work“ hin.
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novus Personal 2. Ausgabe 2023
Ob Arbeiten im Home Office, mobiles Arbeiten im In- und evtl. im Ausland oder gar im Zusammenhang mit einem Urlaub oder einer Auszeit: es sind eine Fülle an arbeits-, steuer- und sozialversicherungsrechtlichen Fragestellungen zu klären, die wir in dieser Ausgabe des novus Personal kurz darstellen. Zwischenzeitlich liegt der Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vor. Ob damit die offenen Praxisfragen geklärt werden, bleibt abzuwarten. Ende März stellte der EuGH klar, dass spezifischere Vorschriften zur Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext nur in dem durch die DSGVO vorgegebenen Rahmen zulässig sind. Wir beleuchten in der 2. Ausgabe 2023 des novus Personal, ob die deutsche Regelung zum Arbeitnehmerdatenschutz angesichts dieser Rechtsprechung ggf. nicht EU-rechtskonform ist.
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Steuerliche Förderung von betrieblichen E-Bikes
Die Überlassung bzw. unentgeltliche oder teilentgeltliche Übereignung eines E-Bikes vom Arbeitgeber an Arbeitnehmer wird immer beliebter. Unternehmen dient es als wirkungsvolles Instrument bei der Suche und Bindung von Mitarbeitern. Arbeitnehmer können gegenüber dem Kauf eines privaten Fahrrads von finanziellen Vorteilen profitieren. Zudem kommt ein Dienstfahrrad der Gesundheit und der Umwelt zugute. Auch aus steuerlicher Sicht kann sich die zur Verfügungstellung eines E-Bikes durch den Arbeitgeber lohnen.