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Steuerberatung

Energiepreispauschale: Auszahlung erfolgt im September 2022

Mit ei­ner ein­ma­li­gen En­er­gie­preis­pau­schale von 300 Euro, auf de­ren Aus­zah­lung zum 01.09.2022 ein An­spruch ent­steht, möchte der Ge­setz­ge­ber alle Er­werbstäti­gen von den fi­nan­zi­el­len Fol­gen der ge­stie­ge­nen En­er­gie­preise ent­las­ten. Ar­beit­neh­mern soll die Pau­schale vor­ran­gig durch den Ar­beit­ge­ber mit der Ent­gel­tab­rech­nung für Sep­tem­ber 2022 aus­ge­zahlt wer­den.

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