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Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und die Relevanz für den Mittelstand
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen seit dem 01.01.2023 dazu, sich systematisch und kontinuierlich mit Menschenrechten, Umweltthemen und unternehmerischen Sorgfaltspflichten auseinanderzusetzen und ihrer daraus resultierenden Verantwortung nachzukommen. Betroffene Unternehmen - und dazu gehören auch mittelständische Unternehmen - sind zu angemessenen Sorgfaltspflichten in der gesamten Lieferkette verpflichtet. Dazu soll ein Sorgfaltspflichtensystem erstellt werden, das sich in seiner Grundstruktur an die Kernelemente menschlicher Sorgfalt des Nationalaktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte (NAP) anlehnt. Mehr dazu erfahren Sie in der aktuellen Ausgabe unseres Newsletters.
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EU-Taxonomie, CSRD und ESRS - Herausforderungen für den Mittelstand
Die EU-Taxonomie, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) und die European Sustainability Reporting Standards (ESRS) sind eng miteinander verbunden und ergänzen sich gegenseitig. Letztlich zielen sowohl die EU-Taxonomie als auch die CSRD darauf ab, die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen zu verbessern und sicherzustellen, dass Investitionen in nachhaltige Aktivitäten fließen. Als Gesamtpaket tragen sie dazu bei, dass Unternehmen ihre Nachhaltigkeitsrisiken und -chancen besser verstehen und kommunizieren können, um damit langfristig die Nachhaltigkeitsziele der EU zu erreichen - mit je nach Unternehmensgröße und -struktur, dem Geschäftsbereich und bereits vorhandener Nachhaltigkeitspraktiken unterschiedlichen Auswirkungen für mittelständische Unternehmen.
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EU-Taxonomie: Bedeutende Auswirkungen auch für mittelständische Unternehmen
Die Offenlegungspflicht der sog. EU-Taxonomie betraf zunächst große kapitalmarktorientierte Unternehmen. Mit den CSRD wird jedoch auch der Anwendungskreis für die EU-Taxonomie erheblich erweitert und betrifft dann auch große mittelständische Unternehmen. Daraus ergeben sich konkrete Herausforderungen für den Mittelstand, der bestimmte Kennzahlen aufgrund der EU-Taxonomie für den Klimaschutz bereithalten muss.
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ESRS: Finaler Abstimmungsprozess und Folgen für den Mittelstand
Durch die europäische Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) werden erstmals detaillierte und einheitliche Berichtspflichten eingeführt. Die „European Sustainability Reporting Standards“, kurz ESRS, konkretisieren die CSRD. Sie definieren die Art und Weise der Berichterstattung und geben weitere sektorunabhängige sowie sektorspezifische Angabepflichten sowie den Rahmen für weitere organisationsspezifische Offenlegungen vor. Auch mittelständische Unternehmen müssen den Anforderungen aus den ESRS Rechnung tragen.
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CSRD: Umfassende Veränderung der Unternehmensberichterstattung
Die sog. Corporate Sustainability Reporting Directive der EU, kurz CSRD, ist Anfang 2023 in Kraft getreten. Die Mitgliedsstaaten müssen die Vorgaben der Richtlinie nun bis Anfang Juli 2024 in nationales Recht überführen. Der deutsche Gesetzgeber wird daher bis spätestens Sommer 2024 Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in weiteren relevanten Gesetzen vornehmen müssen. Lesen Sie, welche Berichtspflichten sich aus den CSRD ergeben, welche Unternehmen hiervon unmittelbar betroffen sind und warum sich auch mittelständische Unternehmen schon jetzt mit den CSRD auseinandersetzen sollten.
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Rahmenwerke in der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Jahrzehntelang basierte die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen auf Freiwilligkeit. Unternehmen haben die Mehrwerte der Nachhaltigkeitsberichterstattung für sich genutzt und dadurch ihre Marktposition verbessert sowie ihr Ansehen bei Geschäftspartnern und Mitarbeitern erhöht. Zur Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten (oft auch CR-, CSR-, Personal-, Sozial-, Umweltberichte) wurden häufig nationale oder internationale Rahmenwerke genutzt. Etablierte Rahmenwerke geben Orientierung bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Sie geben eine bestimmte Struktur und Form und die Inhalte vor und sorgen damit für Vergleichbarkeit, Zuverlässigkeit und Verständlichkeit.
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Nachhaltigkeitsberichterstattung – Auswirkungen auf den Mittelstand
Die Nachhaltigkeitsberichterstattung gewinnt für mittelständische Unternehmen stark an Bedeutung. Die zunehmende Sensibilisierung bei nichtfinanziellen Themen geht mit einem steigenden Informationsbedarf bei Investoren, Verbrauchern und Unternehmen einher. Darüber hinaus steigert die Anfang 2023 in Kraft getretene „Corporate Sustainability Reporting Directive“, kurz CSRD, die Relevanz der nichtfinanziellen Berichterstattung nochmals deutlich.