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CSRD: Umfassende Veränderung der Unternehmensberichterstattung

Die sog. Cor­po­rate Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Di­rec­tive der EU, kurz CSRD, ist An­fang 2023 in Kraft ge­tre­ten. Die Mit­glieds­staa­ten müssen die Vor­ga­ben der Richt­li­nie nun bis An­fang Juli 2024 in na­tio­na­les Recht überführen. Der deut­sche Ge­setz­ge­ber wird da­her bis spätes­tens Som­mer 2024 Ände­run­gen im Han­dels­ge­setz­buch (HGB) und in wei­te­ren re­le­van­ten Ge­set­zen vor­neh­men müssen. Le­sen Sie, wel­che Be­richts­pflich­ten sich aus den CSRD er­ge­ben, wel­che Un­ter­neh­men hier­von un­mit­tel­bar be­trof­fen sind und wa­rum sich auch mit­telständi­sche Un­ter­neh­men schon jetzt mit den CSRD aus­ein­an­der­set­zen soll­ten.

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