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ESRS: Finaler Abstimmungsprozess und Folgen für den Mittelstand

Durch die eu­ropäische Richt­li­nie zur Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung (CSRD) wer­den erst­mals de­tail­lierte und ein­heit­li­che Be­richts­pflich­ten ein­geführt. Die „Eu­ro­pean Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Stan­dards“, kurz ESRS, kon­kre­ti­sie­ren die CSRD. Sie de­fi­nie­ren die Art und Weise der Be­richt­er­stat­tung und ge­ben wei­tere sek­tor­un­abhängige so­wie sek­tor­spe­zi­fi­sche An­ga­be­pflich­ten so­wie den Rah­men für wei­tere or­ga­ni­sa­ti­ons­spe­zi­fi­sche Of­fen­le­gun­gen vor. Auch mit­telständi­sche Un­ter­neh­men müssen den An­for­de­run­gen aus den ESRS Rech­nung tra­gen.

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