Compliance Maßnahmen sind bei der Bemessung einer Verbandsgeldbuße mildernd zu berücksichtigen. Dies stellte der BGH in seinem Beschluss vom 27.04.2022 (Az. 5 StR 278/21) erneut heraus. Für die Compliance Praxis zeigt sich, dass Unternehmen von der Implementierung eines Compliance Management Systems sowie der Einrichtung eines Hinweisgebersystems nicht nur im Vorfeld, sondern auch im Nachgang zur Tatendeckung profitieren. ...lesen Sie mehr
Wirtschaftsstrafrecht
Die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen sind komplex und vielschichtig. So bleibt es nicht aus, dass Unternehmen ins Kreuzfeuer der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden geraten. In einem solchen Fall drohen Unternehmen nicht selten hohe Geldbußen.
Auch Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter in leitender Position werden immer häufiger zu Beschuldigten in teils mehrere Jahre andauernden Wirtschaftsstrafverfahren. Zudem sind massive Rufschädigungen zu befürchten.
Spätestens wenn die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens droht, sind neben wirtschaftsrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der strafprozessualen Rahmenbedingungen erforderlich, um sich gegenüber Staatsanwaltschaften und bei Gericht zu behaupten. Das gilt nicht nur für die Unternehmenslenker. Auch die Unternehmen selbst sind strafrechtlichen Ermittlungen keinesfalls schutzlos ausgeliefert, sondern können und sollten sich bereits im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens eigener Rechtsbeistände bedienen, welche die Einhaltung der Unternehmensinteressen gewährleisten sowie gegebenenfalls durchsetzen.
Bestehen Anhaltspunkte für unternehmensinterne Straftaten, sind die Unternehmensverantwortlichen häufig verpflichtet, den betreffenden Sachverhalt umfassend aufzuklären. Auch hier ist externe Beratung unumgänglich.
Daneben gilt es selbstverständlich, Strafverfahren zu vermeiden und entsprechende Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Einführung von Antikorruptionsrichtlinien oder die Durchführung von Mitarbeiterschulungen, zu ergreifen.