Mit über einem Jahr Verspätung hat der Gesetzgeber nun endlich die sog. Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Nachdem der Bundestag am 11.05.2023 seine Zustimmung zu dem Gesetzesentwurf auf Basis der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses erteilte, passierte dieser am 12.05.2023 auch den Bundesrat. Obschon das Gesetz bereits Ende 2022 zum ersten Mal vom Bundestag verabschiedet wurde, erhielt die damalige Fassung am 10.02.2023 nicht die erforderliche Zustimmung des Bundesrates. So wurde nun in einem dritten Anlauf das Hinweisgeberschutzgesetz in der ursprünglichen Fassung vom 16.12.2022 unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlungen des Vermittlungsausschusses verabschiedet. Am 02.06.2023 wurde das HSchG im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl. I 2023, Nr. 150), so dass es einen Monat später - und damit am 02.07.2023 zum ganz überwiegenden Teil In Kraft treten wird. Bußgelder für die Nichteinführung eines Systems werden ab sechs Monaten nach der Verkündung verhängt. ...lesen Sie mehr
Wirtschaftsstrafrecht
Die rechtlichen Anforderungen an Unternehmen sind komplex und vielschichtig. So bleibt es nicht aus, dass Unternehmen ins Kreuzfeuer der strafrechtlichen Ermittlungsbehörden geraten. In einem solchen Fall drohen Unternehmen nicht selten hohe Geldbußen.
Auch Vorstände, Geschäftsführer oder Mitarbeiter in leitender Position werden immer häufiger zu Beschuldigten in teils mehrere Jahre andauernden Wirtschaftsstrafverfahren. Zudem sind massive Rufschädigungen zu befürchten.
Spätestens wenn die Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens droht, sind neben wirtschaftsrechtlichem Wissen fundierte Kenntnisse der strafprozessualen Rahmenbedingungen erforderlich, um sich gegenüber Staatsanwaltschaften und bei Gericht zu behaupten. Das gilt nicht nur für die Unternehmenslenker. Auch die Unternehmen selbst sind strafrechtlichen Ermittlungen keinesfalls schutzlos ausgeliefert, sondern können und sollten sich bereits im frühen Stadium eines Ermittlungsverfahrens eigener Rechtsbeistände bedienen, welche die Einhaltung der Unternehmensinteressen gewährleisten sowie gegebenenfalls durchsetzen.
Bestehen Anhaltspunkte für unternehmensinterne Straftaten, sind die Unternehmensverantwortlichen häufig verpflichtet, den betreffenden Sachverhalt umfassend aufzuklären. Auch hier ist externe Beratung unumgänglich.
Daneben gilt es selbstverständlich, Strafverfahren zu vermeiden und entsprechende Präventionsmaßnahmen, wie etwa die Einführung von Antikorruptionsrichtlinien oder die Durchführung von Mitarbeiterschulungen, zu ergreifen.