Am 19.11.2022 ist das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz - ESWG (BGBl. I, S. 2035 ff.) in Kraft getreten. Das Gesetz regelt, in welchem Umfang Letztverbraucher von Erdgas und Wärme entlastet bzw. kompensiert werden und wie das Verfahren ausgestaltet ist, mit dem Gas- und Wärmelieferanten die Erstattung geltend machen. Wichtig: teilweise muss die Entlastung beantragt werden! ...lesen Sie mehr
Energierecht
Nicht nur Versorgungsunternehmen, sondern auch Immobilieneigentümer, Industrieunternehmen und Kommunen haben in vielfältiger Weise mit energierechtlichen Fragestellungen zu tun. Die gesamte Wertschöpfungskette von der Erzeugung von Strom und Wärme über den Transport, die Speicherung und die Verteilung von Gas, Strom und Wärme sowie den Vertrieb von Energie bis zur Energieverwendung durch den Kunden unterliegt rechtlichen Rahmenbedingungen, die von Jahr zu Jahr umfangreicher und komplizierter werden.
Die Inhalte dieser Regelungen werden in weiten Teilen durch Vorgaben aus EU-Richtlinien bestimmt. Wir sind mit all diesen Regelungen bestens vertraut und unterstützen Sie dabei, Ihre unternehmerischen Ziele auf dem Energiemarkt zu erreichen, unabhängig davon, in welcher Marktrolle Sie tätig sind.
Es ist längst schon eine Binsenweisheit, dass die Energiewende dazu führen wird, dass tradierte Geschäftsmodelle überprüft und an die neuen Anforderungen des Marktes angepasst werden müssen. Erzeugungsstrukturen werden dezentraler, das Selbstverständnis vieler Kunden wandelt sich vom Energieabnehmer zum „Prosumer“. Diese Entwicklungen fordern nicht nur kleineren und mittleren Versorgungsunternehmen eine Menge ab. Aber auch die „Prosumer“ selbst sehen sich rechtlichen Anforderungen ausgesetzt, die sie vielfach ohne sachkundige Beratung nicht erfüllen können.
Sie profitieren davon, dass wir seit vielen Jahren als Rechtsberater und Prozessvertreter im Markt tätig sind. Wir haben Antworten auf Ihre energierechtlichen Fragen und halten Ihnen den Rücken frei, damit Sie Ihre Ideen in die Tat umsetzen können.