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novus Energie 2. Ausgabe 2023
Die gerade verabschiedeten Regelungen zur Wärmewende führen vor allem für Kommunen und Wärmeversorger zu erheblichem Aufwand, eröffnen aber auch neue Geschäftsmöglichkeiten. In der aktuellen Ausgabe des novus Energie erfahren Sie mehr über ausgewählte Aspekte der Neuregelungen. Preisbremsen und Überschusserlösabschöpfung müssen in den Jahresabschlüssen der betroffenen Unternehmen abgebildet werden. Das wirft eine Reihe schwieriger Fragen auf, die in dieser Ausgabe des novus Energie beleuchtet werden.
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Fit für den Jahreswechsel 2023/2024 - Was Unternehmen steuerlich in 2023 noch tun können
Zum Jahresende stehen umfassende Steuerrechtsänderungen an, auch wenn durch das Vermittlungsverfahren zum Wachstumschancengesetz derzeit noch nicht abschließend klar ist, was und in welcher Form tatsächlich kommen wird.
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Unser Fördermittel-Quick Check
Aufeinanderfolgende Krisen und die Transformation hin zu einer klimaneutralen und digitalen Wirtschaft führen bei einer Vielzahl von Unternehmen zu einem deutlich erhöhten Kapitalbedarf. Staatliche Unterstützungsmaßnahmen leisten dabei einen immer wichtigeren Beitrag zur Unternehmensfinanzierung. Erste Anhaltspunkte, ob im konkreten Fall Fördermittel in Form von direkten Zuschüssen, Förderkrediten oder Steuervergünstigungen in Anspruch genommen werden können, gibt unser Fördermittel-Quick Check.
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M&A Quarterly Q4/2023 - Fokus Medien und Verlage
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Umweltrechtliche Vorgaben: Erhöhte Compliance-Verpflichtungen
Längst ist bekannt, dass unternehmerisches Handeln mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den nationalen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen
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novus Mandanteninformation November 2023
Vor allem grenzüberschreitende Unternehmenstransaktionen unterliegen verschiedenen regulatorischen Anforderungen, die aus dem Kartellrecht, dem Außenwirtschaftsrecht und aus der EU-Verordnung über drittstaatliche Subventionen resultieren. Worauf zu achten ist, lesen Sie in der November-Ausgabe unserer novus Mandanteninformation. Der Inflation Reduction Act lockt Investoren in die USA - was zu beachten ist, erläutert Christopher Knipp, Leiter der Germany Practice bei RSM US in Charlotte, North Carolina. Schließlich sollten Unternehmen das Gesetzgebungsverfahren zum Wachstumschancengesetz verfolgen. Die geplanten deutlichen Verschärfungen bei der Zinsschrankenregelung sowie die Einführung einer Zinshöhenschranke können erhebliche Auswirkungen auf die - ohnehin vielfach angespannte - Finanzierung im Konzern haben.
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CO2-Grenzausgleichsmechanismus: Neue CBAM-Berichtspflichten für Importeure
Die Bestrebungen der EU-Kommission, dem Klimawandel und der Umweltzerstörung im Rahmen des EU-Green-Deals entgegenzuwirken, sollen vor allem mit dem EU-Klimaschutzpaket „Fit For 55“ umgesetzt werden. Ziel ist die Senkung der Netto-Treibhausgasemissionen (wie CO2-Emissionen) bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber 1990. Als ein Grundpfeiler des Fit-For-55-Pakets wurde das neue CO2-Grenzausgleichssystem (englisch: Carbon Border Adjustment Mechanism/CBAM) mit der Verordnung (EU) 2023/956 beschlossen, welches zum 17.05.2023 in Kraft getreten ist. Erste Meldepflichten für CO2-intensive Importe in die EU gelten bereits ab 01.10.2023.
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Geplante Verschärfungen der Zinsschranke
Der Gesetzgeber plant mit dem Wachstumschancengesetz, das noch in 2023 beschlossen werden soll, die Regelungen zur Zinsschranke zu verschärfen.
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Nachbesserungen beim Optionsmodell in Aussicht
Mit dem Wachstumschancengesetz, das sich derzeit im Gesetzgebungsverfahren befindet, soll das sog. Optionsmodell, das bestimmten Personengesellschaften die Möglichkeit bietet, auf Antrag wie eine Körperschaft besteuert zu werden, attraktiver ausgestaltet werden. Welche Änderungen hier vorgesehen sind und ob diese tatsächlich dem Optionsmodell zu mehr Praxistauglichkeit verhelfen kann, lesen Sie hier.
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novus Personal 3. Ausgabe 2023
Arbeitnehmer können voraussichtlich ab 2024 von einigen Steuererleichterungen und Vereinfachungen profitieren. Entsprechende Gesetzesänderungen sind mit dem Wachstumschancengesetz beabsichtigt, das bis zum Jahresende den Bundestag und Bundesrat passieren soll. Zudem gehen wir in der 3. Ausgabe des novus Personal darauf ein, was steuerlich zu beachten ist, wenn Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Homeoffice-Kosten erstatten. Für die Personalabteilung relevant sein dürfte u. a. eine sozialversicherungsrechtliche Entscheidung, in der es um den Unfallversicherungsschutz beim Kaffeeholen aus dem Sozialraum geht. Im internationalen Kontext weisen wir auf mit Luxemburg vereinbarte steuerrechtliche Regelungen zu grenzüberschreitendem „remote work“ hin.
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Einführung einer Klimaschutz-Investitionsprämie
Bereits im Koalitionsvertrag vom 24.11.2021 hatten die Regierungsparteien die Einführung einer „Superabschreibung für Investitionen in Klimaschutz“ vorgesehen. Mit dem am 30.08.2023 vorgelegten Entwurf eines Wachstumschancengesetzes soll dieses Vorhaben nun in Form einer sog. Klimaschutz-Investitionsprämie umgesetzt werden. Diese soll im Zeitraum bis Ende 2029 Anreize für unternehmerische Investitionen setzen, die zu einer Senkung des Energieverbrauchs beitragen.
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Ausweitung der steuerlichen Verlustnutzung
Mit dem Entwurf eines Wachstumschancengesetzes legte die Bundesregierung am 30.08.2023 ihre Pläne zur Ausweitung der steuerlichen Verlustnutzung vor. Auch wenn diese hinter den zunächst durch das BMF veröffentlichten Vorschlägen zurückbleiben, könnten dadurch ab 2024 Verluste in deutlich größerem Umfang mit Gewinnen vorangegangener und auch nachfolgender Wirtschaftsjahre verrechnet werden.
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Thesaurierungsbegünstigung bald steuerlich attraktiver?
Die Thesaurierungsbegünstigung, die Personenunternehmen ermöglichen soll, ihre Steuerbelastung auf im Unternehmen belassene Gewinne zu mindern, zeigt in der konkreten Anwendung noch deutliche Hemmnisse auf. Diese sollen mit dem Wachstumschancengesetz, zu dem ein Entwurf der Bundesregierung vorliegt, zumindest teilweise beseitigt werden.
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Einführung der verpflichtenden eRechnung in Deutschland
Bereits in ihrem Koalitionsvertrag vom 27.11.2021 formulierte die Ampelkoalition das Ziel, den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen und das Mehrwertsteuersystem zu modernisieren. Mit dem am 30.08.2023 beschlossenen Entwurf eines Wachstumschancengesetzes soll nun in einem ersten Schritt eine ab 2025 verpflichtende eRechnung für nationale B2B-Umsätze eingeführt werden.
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Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung
Die Bundesregierung beabsichtigt mit dem Wachstumschancengesetz die Regelungen zur steuerlichen Forschungsförderung deutlich zu verbessern. So sollen ab 2024 deutlich mehr Aufwendungen in die Bemessungsgrundlage einfließen können. Zudem soll der Höchstbetrag der Bemessungsgrundlage verdreifacht werden.
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novus Mandanteninformation Oktober 2023
Ebner Stolz ist nun RSM Ebner Stolz. In der Oktober-Ausgabe unserer novus Mandanteninformation erläutern wir, was sich durch unseren Beitritt in das internationale Netzwerk RSM ändert bzw. nicht ändert und welche Mehrwerte wir unseren Mandanten dadurch bieten können.
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Umsetzung der globalen Mindeststeuer in Deutschland
Das Bundeskabinett beschloss am 16.08.2023 den Regierungsentwurf für das Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz. Damit wird konkret, mit welchen Vorgaben große Unternehmensgruppen in Deutschland zu rechnen haben.
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Finanzierung im Mittelstand - Studie 2021
„Made in Germany“ ist als Gütesiegel für herausragende Qualität und höchste Produktsicherheit weltweit anerkannt und die beste Marke, die Deutschland zu bieten hat. Der deutsche Mittelstand, als der dominierende Wirtschaftsmotor innerhalb der deutschen Volkswirtschaft, bildet durch seine enorme Leistungsfähigkeit und Innovationskraft dabei das Fundament für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Lesen Sie in unserer Studie, wie es steht um die Wertschöpfung mittelständischer Unternehmen, deren Finanzierungssituation und den marktwirtschaftlichen Herausforderungen steht.
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novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit 2. Ausgabe 2023
Die Bundesregierung hat Ende August 2023 den Entwurf eines Wachstumschancengesetz vorlegte. Auch wenn bei diesem Gesetzgebungsverfahren der Fokus nicht auf das Gemeinnützigkeitsrecht gerichtet ist, finden sich darin dennoch vielfältige Änderungen den Non-Profit-Bereich betreffend. Abzuwarten bleibt aber, ob und mit welchem Inhalt das Wachstumschancengesetz Gesetzeskraft erlangt. Lesen Sie mehr dazu in der 2. Ausgabe des novus Öffentliche Hand & Gemeinnützigkeit. Zudem beleuchten wir Entscheidungen des BFH zum Spendenabzug: zum einen zur Frage, ob ein Spendenabzug auch dann möglich ist, wenn eine Stiftung ihr Vermögen als Darlehen dem Stifter zur Verfügung stellt, zum anderen zur Abgrenzung von Spende und verdeckter Einlage. Neben weiteren für den Gemeinnützigkeitsbereich interessanten steuer- und zivilrechtlichen Entwicklungen finden Sie umfassende Informationen zum neuen Zuwendungsempfängerregister.
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Globale Mindeststeuer: Per Tool zur ersten Einschätzung des Handlungsbedarfs
Ab 2024 werden große Konzerne erstmals zu prüfen haben, inwieweit ein Steuererhöhungsbetrag aufgrund der Vorgaben der globalen Mindeststeuer zu zahlen ist. Dabei gilt: selbst wenn alle Konzerneinheiten in Staaten mit einem nominalen Unternehmenssteuersatz weit über den Mindeststeuersatz von 15 % ansässig sind, ist das Thema globale Mindeststeuer nicht erledigt. Allerdings können vorübergehende Erleichterungen genutzt werden. Eine erste Einschätzung dazu gibt unser toolbasierter Ansatz mit dem Ebner Stolz Transitional CbCR Safe Harbour Quick Check.
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BFH folgt EuGH und hebelt Aufteilungsgebot bei mitvermieteten Betriebsvorrichtungen aus
Nachdem der EuGH mit Urteil vom 04.05.2023 (Rs. C-516/21, Y/FA X, DStR 2023, S. 1076) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH bei der Vermietung eines Grundstücks nebst Betriebsvorrichtungen der Einheitlichkeit der Leistung Vorrang vor dem Aufteilungsgebot eingeräumt hat, folgt der BFH dieser Auffassung nun mit Beschluss vom 17.08.2023 (Az. V R 7/23 (V R 22/20), DStR 2023, S. 2005) und ändert seine bisherige Rechtsprechung.
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Umweltrechtliche Vorgaben: Unüberschaubare Compliance-Verpflichtungen
Unternehmerisches Handeln ist mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden - das steht fest. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den deutschen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen deshalb nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen. Verpackungsgesetz, Einwegkunststofffondsgesetz, CBAM, Entwaldungsfreie Lieferkette und Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz. Hier erfahren Sie, wer ist von welcher Regelung betroffen ist und was zu tun ist.
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novus Mandanteninformation August/September 2023
Wie steht es um die Wertschöpfung mittelständischer Unternehmen, deren Finanzierungssituation und die marktwirtschaftlichen Herausforderungen? Das beleuchtet die aktuelle Studie der Ebner Stolz Management Consultants und der Wolff & Häcker Finanzconsulting AG. Es bestätigt sich, dass die Wirtschaft durch Corona-Pandemie, Energie- und Klimakrise sowie Fachkräftemangel in einer Krise steckt. Mit dem führenden Kopf der CDU in steuerpolitischen Fragen, Fritz Güntzler, MdB, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, sprechen wir, wie man mit Steuerpolitik wieder aus dem Krisenmodus kommen könnte. Lesen Sie mehr dazu in der August/September-Ausgabe unserer novus Mandanteninformationen.
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FAQ zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen
Im Zuge des Jahressteuergesetzes 2022 wurde ein neuer Umsatzsteuersatz von 0 % für bestimmte Umsätze im Zusammenhang mit Photovoltaikanlagen eingeführt. Hierzu hatte das Bundesministerium der Finanzen (BMF) bereits mit einem Schreiben Stellung genommen und den Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) entsprechend geändert. Nun beantwortet die Finanzverwaltung in einem FAQ weitere Fragen zur umsatzsteuerlichen Behandlung von Photovoltaikanlagen.
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BMF-Schreiben zu Reihengeschäften
Das BMF äußert sich ausführlich zu der Reihengeschäftsregelung in § 3 Abs. 6a UStG und nimmt entsprechende Änderungen im Umsatzsteueranwendungserlass (UStAE) vor. Hierbei erfahren vor allem die Erläuterungen zur Transportverantwortlichkeit und der Zuordnung der bewegten Lieferung Änderungen.
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M&A Quarterly Q3/2023 - Fokus Ernährungsindustrie
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Financial Services & Private Client Tax: Für die Zukunft gewappnet - dem steuerlichen Wandel mit Weitblick begegnen
Das nationale und internationale Steuerrecht unterliegt permanenten Veränderungen. Infolge des steigenden Kostendrucks lastet immer mehr Arbeit auf weniger Schultern. Die gute Nachricht ist: Bei uns finden Sie neben individuell auf Ihre Problemstellung zugeschnittener Beratung ein stetig wachsendes Angebot an Tools. Damit Sie den steigenden Anforderungen nicht nur gewachsen, sondern immer einen Schritt voraus sind.
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BFH bestätigt EuGH-Rechtsprechung und schränkt Recht zum Vorsteuerabzug einer Führungsholding ein
Nachdem der EuGH mit Urteil vom 08.09.2022 (Rs. C-98/21) auf ein Vorabentscheidungsersuchen des BFH bereits dahingehend geantwortet hatte, dass das Recht auf Vorsteuerabzug einer Führungsholding nicht besteht, wenn Eingangsleistungen als unentgeltlicher Gesellschafterbeitrag in Tochtergesellschaften eingelegt werden, fasst der BFH nun dazu das Folgeurteil mit entsprechendem Ergebnis.
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Finanzierung im Mittelstand - Studie 2023
„Made in Germany“ ist als Gütesiegel für herausragende Qualität und höchste Produktsicherheit weltweit anerkannt und die beste Marke, die Deutschland zu bieten hat. Der deutsche Mittelstand, als der dominierende Wirtschaftsmotor innerhalb der deutschen Volkswirtschaft, bildet durch seine enorme Leistungsfähigkeit und Innovationskraft dabei das Fundament für die internationale Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands. Doch wie steht es um die Wertschöpfung mittelständischer Unternehmen, deren Finanzierungssituation und den marktwirtschaftlichen Herausforderungen? Dies beleuchten Ebner Stolz Management Consultants GmbH und Wolff & Häcker Finanzconsulting AG in dieser aktuellen Studie.
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EU-Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten (WaldschutzVO): Neue Einfuhr- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Die Schädigung des Waldes, u. a. durch Rodung und Entwaldung, stellt neben dem Ausstoß von CO2 eine der Hauptursachen für den Klimawandel und den Verlust der biologischen Vielfalt dar. Bis zu 90 % der Entwaldung ist dabei auf nicht-nachhaltige landwirtschaftliche Nutzung zurückzuführen. Dem will die EU mit einer neuen Verordnung für entwaldungsfreie Lieferketten, der sog. WaldschutzVO entgegenwirken und will mit ab 31.12.2024 geltenden neuen Ein- und Ausfuhrverboten Abhilfe schaffen.