Mit dem Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts (MoPeG), das am 01.01.2024 in Kraft tritt, kommen auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) grundlegende Veränderungen zu, die ihre Schatten bereits voraus werfen. Nach den Neuregelungen wird insbesondere für Immobilien GbRs die Eintragung in ein neues Gesellschaftsregister erforderlich. ...lesen Sie mehr
Gesellschaftsrecht
Nicht nur bei Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage, welche Rechtsform die richtige ist. Je nachdem, wie sich das Unternehmen entwickelt, wie es finanziert wird oder welche Personen maßgeblich dahinter stehen, rückt erneut die Rechtsformwahl in den Vordergrund. Und dabei bietet das Gesellschaftsrecht eine Vielzahl an Möglichkeiten, von denen wir für Sie die passende herausfinden.
Ob etwa wegen der starken Personenbezogenheit eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, wegen der Marktsituation eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft oder wegen der Geldgeber im Hintergrund eine stille Gesellschaft sinnvoll ist, erarbeiten wir anhand der gemeinsam mit Ihnen identifizierten Ziele. Dadurch finden wir eine für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch wirtschaftliche und steuerliche Belange berücksichtigt.