Durch das am 28.12.2022 in Kraft getretene Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) (BGBl. I 2022, S. 2606) soll u. a. die Bekämpfung von Geldwäsche durch das angestrebte „follow the money“-Prinzip weiter verschärft werden. Dadurch ergeben sich insbesondere Verschärfungen hinsichtlich der „Transparenz“ von Immobilienbesitz und auch wesentliche Änderungen der Meldepflichten ausländischer Gesellschaften im Zusammenhang mit Immobilienerwerben und -besitz. ...lesen Sie mehr
Gesellschaftsrecht
Nicht nur bei Gründung eines Unternehmens stellt sich die Frage, welche Rechtsform die richtige ist. Je nachdem, wie sich das Unternehmen entwickelt, wie es finanziert wird oder welche Personen maßgeblich dahinter stehen, rückt erneut die Rechtsformwahl in den Vordergrund. Und dabei bietet das Gesellschaftsrecht eine Vielzahl an Möglichkeiten, von denen wir für Sie die passende herausfinden.
Ob etwa wegen der starken Personenbezogenheit eine offene Handelsgesellschaft oder Kommanditgesellschaft, wegen der Marktsituation eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft oder wegen der Geldgeber im Hintergrund eine stille Gesellschaft sinnvoll ist, erarbeiten wir anhand der gemeinsam mit Ihnen identifizierten Ziele. Dadurch finden wir eine für Ihr Unternehmen maßgeschneiderte Lösung, die neben den gesellschaftsrechtlichen auch wirtschaftliche und steuerliche Belange berücksichtigt.