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Kurz erklärt: Fünf Fragen zur eGbR

Nach­dem eine Mo­der­ni­sie­rung des Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts schon längst überfällig war, tritt am 01.01.2024 nun end­lich das sog. Mo­PeG (Per­so­nen­ge­sell­schafts­rechts­mo­der­ni­sie­rungs­ge­setz) in Kraft. Ins­be­son­dere auf Ge­sell­schaf­ten bürger­li­chen Rechts mit Grund­be­sitz kom­men weit­rei­chende Ände­run­gen zu.

Wie se­hen diese aus und wel­che Hand­lungs­pflich­ten er­ge­ben sich dar­aus? Darüber ha­ben wir mit Hol­ger Beck, Rechts­an­walt bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart, in einem wei­te­ren Vi­deo un­se­rer Reihe „Fünf Fra­gen“ ge­spro­chen.

Be­ar­bei­tungs­stand: 23.08.2023

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