Nachdem eine Modernisierung des Personengesellschaftsrechts schon längst überfällig war, tritt am 01.01.2024 nun endlich das sog. MoPeG (Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz) in Kraft. Insbesondere auf Gesellschaften bürgerlichen Rechts mit Grundbesitz kommen weitreichende Änderungen zu.
Wie sehen diese aus und welche Handlungspflichten ergeben sich daraus? Darüber haben wir mit Holger Beck, Rechtsanwalt bei Ebner Stolz in Stuttgart, in einem weiteren Video unserer Reihe „Fünf Fragen“ gesprochen.
Bearbeitungsstand: 23.08.2023
Holger Beck, 29.01.2024
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