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Kapitalmarktorientierte Unternehmen

Aufsichtsräte/Beiräte

Bei Aktiengesellschaften sind Aufsichtsräte zwingend vorgesehen, um als Kontrollorgan das Handeln des Vorstands zu überprüfen. Doch ist es keinesfalls nur großen Unternehmen vorbehalten, einen Aufsichtsrat zu installieren. Oftmals erkennen auch Mittelständler die Vorzüge eines unparteiischen Dritten und etablieren in ihrem Unternehmen einen Beirat.

Denn Auf­sichtsräte oder Beiräte können durch ihre neu­trale Be­trach­tung von außen oft­mals eine an­dere Sicht vom Un­ter­neh­men im Gan­zen und den Ent­wick­lungs­chan­cen ge­winn­brin­gend ein­brin­gen als dies den in das Ta­ges­ge­schäft ein­ge­bun­de­nen Ge­schäftsführern möglich ist. Auch bie­tet dies die Möglich­keit, durch die Ein­bin­dung von er­fah­re­nen Bran­chen­ken­nern neues Know-how und neue An­re­gun­gen für das Un­ter­neh­men zu ge­win­nen.

Der Grund­stein ei­ner er­folg­rei­chen Ar­beit ei­nes Auf­sichts­rats oder Bei­rats liegt - so­fern nicht oh­ne­hin ge­setz­li­che Vor­ga­ben grei­fen - in der kla­ren struk­tu­rier­ten Re­ge­lung der Rechte, Pflich­ten und Auf­ga­ben. Wir als Be­ra­ter des Mit­tel­stands ste­hen Ih­nen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es um Fra­gen der Ein­rich­tung ei­nes Auf­sichts­or­gans und der kon­kre­ten Aus­ge­stal­tung der Tätig­keit mit all ih­ren As­pek­ten, nicht zu­letzt der Vergütung, geht.

Da­mit Auf­sichtsräte oder Beiräte ihre Kon­troll­funk­tion um­fas­send und ef­fi­zi­ent ausfüllen können, ver­sor­gen un­sere Be­ra­ter Sie mit al­len wich­ti­gen In­for­ma­tio­nen und Ent­wick­lun­gen im Be­reich der Cor­po­rate Go­ver­nance  - ein Thema, das ur­sprüng­lich die großen Kon­zerne im Blick hatte. Doch las­sen sich die Vorzüge ei­ner gu­ten Cor­po­rate Go­ver­nance auch auf mit­telständi­sche Un­ter­neh­men über­tra­gen.