Das Jahresende bietet mit Blick auf auslaufende Verträge und jährliche Konditionengespräche mit Vertriebspartnern und Lieferanten einen guten Anlass, die Vorgaben der zum 01.06.2022 novellierten VO (EU) 2022/720 („Vertikal-GVO“) und der dazugehörigen Vertikal-Leitlinien der Europäischen Kommission umzusetzen. Die Frist für die Anpassung von Altverträgen an die neue Rechtslage läuft am 31.05.2023 ab. Die neue Vertikal-GVO bietet zudem zusätzliche Gestaltungsspielräume, etwa beim Online-Vertrieb oder in Alleinvertriebssystemen. Eine Aktualisierung von Liefer- und Vertriebsvereinbarungen kann daher auch aus wirtschaftlicher Sicht interessant sein. ...lesen Sie mehr
Kartellrecht
Das Kartellrecht geht alle Unternehmen an: so war in den letzten Jahrzehnten nahezu jede Industrie Untersuchungen durch Wettbewerbsbehörden ausgesetzt, an deren Ende teils empfindliche Bußgelder verhängt wurden. Adressaten der Bußgeldbescheide sind dabei kleine mittelständische Unternehmen wie international agierenden Konzerne gleichermaßen.
Dabei bietet das Kartellrecht neben Grenzen, die es horizontalen und vertikalen Absprachen setzt, auch Gestaltungsspielräume für Kooperationen zwischen Wettbewerbern und entlang der Wertschöpfungskette.
Ziel des Kartellrechts ist es, die Märkte offenzuhalten sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für Vielfalt, Qualität, Innovationen und marktgerechte Preise zum Wohl der Verbraucher zu schaffen. Hierbei zieht das Kartellrecht eine Grenze zwischen positiv zu bewertenden Kooperationen und unzulässigen Absprachen, deren genauer Verlauf im Einzelfall und immer mit Bezug zu dem jeweils relevanten Markt zu ermitteln ist. Ebenfalls schiebt es dem Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung einen Riegel vor.
Dem allgemeinen Beratungsansatz von Ebner Stolz folgend beraten wir Unternehmen jeglicher Branche und Größe präventiv-gestalterisch bei der kartellrechtskonformen Ausgestaltung von Lieferbeziehungen, Kooperationen mit Wettbewerbern sowie bei vertikalen Kooperationen. Sofern Sie als Finanzinvestor oder strategischer Investor die Übernahme eines anderen Unternehmens planen, begleiten wir Sie von der Strukturierung des Informationsaustausches im Rahmen eines Bieter- oder Due Diligence Prozesses bis zur Anmeldung und Freigabe des Zusammenschlusses bei den bzw. durch die zuständigen Wettbewerbsbehörden.