deen

Rechtsberatung

Kartellrecht

Das Kartellrecht geht alle Unternehmen an: so war in den letzten Jahrzehnten nahezu jede Industrie Untersuchungen durch Wettbewerbsbehörden ausgesetzt, an deren Ende teils empfindliche Bußgelder verhängt wurden. Adressaten der Bußgeldbescheide sind dabei kleine mittelständische Unternehmen wie international agierenden Konzerne gleichermaßen.

Da­bei bie­tet das Kar­tell­recht ne­ben Gren­zen, die es ho­ri­zon­ta­len und ver­ti­ka­len Ab­spra­chen setzt, auch Ge­stal­tungs­spielräume für Ko­ope­ra­tio­nen zwi­schen Wett­be­wer­bern und ent­lang der Wert­schöpfungs­kette.

Ziel des Kar­tell­rechts ist es, die Märkte of­fen­zu­hal­ten so­wie die er­for­der­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen für Viel­falt, Qua­lität, In­no­va­tio­nen und markt­ge­rechte Preise zum Wohl der Ver­brau­cher zu schaf­fen. Hier­bei zieht das Kar­tell­recht eine Grenze zwi­schen po­si­tiv zu be­wer­ten­den Ko­ope­ra­tio­nen und un­zulässi­gen Ab­spra­chen, de­ren ge­nauer Ver­lauf im Ein­zel­fall und im­mer mit Be­zug zu dem je­weils re­le­van­ten Markt zu er­mit­teln ist. Eben­falls schiebt es dem Miss­brauch ei­ner markt­be­herr­schen­den Stel­lung einen Rie­gel vor.

Dem all­ge­mei­nen Be­ra­tungs­an­satz von RSM Eb­ner Stolz fol­gend be­ra­ten wir Un­ter­neh­men jeg­li­cher Bran­che und Größe präven­tiv-ge­stal­te­ri­sch bei der kar­tell­rechts­kon­for­men Aus­ge­stal­tung von Lie­fer­be­zie­hun­gen, Ko­ope­ra­tio­nen mit Wett­be­wer­bern so­wie bei ver­ti­ka­len Ko­ope­ra­tio­nen. So­fern Sie als Fi­nanz­in­ves­tor oder stra­te­gi­scher In­ves­tor die Über­nahme ei­nes an­de­ren Un­ter­neh­mens pla­nen, be­glei­ten wir Sie von der Struk­tu­rie­rung des In­for­ma­ti­ons­aus­tau­sches im Rah­men ei­nes Bie­ter- oder Due Di­li­gence Pro­zes­ses bis zur An­mel­dung und Frei­gabe des Zu­sam­men­schlus­ses bei den bzw. durch die zuständi­gen Wett­be­werbs­behörden.