Werden Arbeitnehmern Inflationsausgleichsprämien gewährt, stellt sich die Frage, wie diese bilanziell in den IFRS- oder HGB-Abschlüssen des arbeitgebenden Unternehmens zu berücksichtigen sind. ...lesen Sie mehr
IFRS Advisory
Die IFRS sind inzwischen in mehr als 140 Staaten weltweit als rechtsgültige Standards anerkannt. Auch die EU hat die IFRS als Rechnungslegungsstandards akzeptiert und kapitalmarktorientierte Unternehmen dazu verpflichtet, ihren Konzernabschluss nach IFRS aufzustellen. Kurzum: für zahlreiche Unternehmen ist die Rechnungslegung nach IFRS schlichtweg gesetzliche Pflicht, für andere ist diese nach einer Übernahme im Rahmen einer M&A-Transaktion, beim Einstieg eines Investors oder nach dem Börsengang erforderlich. Für alle anderen besteht darin eine Möglichkeit, sich neuen Investoren zu öffnen.
Für international agierende Unternehmen kann eine Rechnungslegung auf der Grundlage global einheitlich geltender Rechnungslegungs- und Berichtsvorschriften erhebliche Vorteile mit sich bringen.
Zugleich stellt jedoch die Komplexität der Regelungen und deren ständige Weiterentwicklung Unternehmen vor große Herausforderungen. Nicht selten führt das IFRS Standartsetting der IASB im Finanz- und Rechnungswesen von Unternehmen zu Auslegungsschwierigkeiten und Zweifeln, wie diese in der Praxis umzusetzen sind. Zudem stellt die Umstellung der Rechnungslegung nicht nur eine Herausforderung für Unternehmen und deren Mitarbeitende dar – sie haben auch weitreichende Auswirkungen auf die internen Systeme und Prozesse. Ohne Expertenwissen ist die zutreffende Implementierung und Anwendung der IFRS daher nur schwer handhabbar.
Mit unserer effizienten und praxisorientierten Herangehensweise stehen wir Ihnen mit fachlichem Rat zur Seite und entwickeln gemeinsam mit Ihnen für jede Themenstellung eine passgenaue Lösung.