Die nationalen Enforcement-Stellen prüften im Jahr 2022 insgesamt 640 IFRS-Emittenten (in 2021: 711 IFRS-Emittenten); dies entspricht ca. 16 % (in 2021: 17 %) aller IFRS-Emittenten. Davon wurden insgesamt 425 Prüfungen mit einem unbegrenztem Prüfungsscope durchgeführt. Die Prüfungen führten zu 225 (in 2021: 250) Durchsetzungsmaßnahmen, bei denen wesentliche Abweichungen von den IFRS festgestellt wurden.
Wie bereits in der Vergangenheit wurden insbesondere Mängel in den folgenden Bereichen betreffend die Bilanzierung und Bewertung festgestellt:
- Finanzinstrumente (24 %),
- Darstellung des Abschlusses (13 %),
- Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten (10 %),
- Umsatzerlösrealisierung (8 %) sowie
- Bewertung zum beizulegenden Zeitwert, Leasing (je 5 %).
Die wesentlichen Mängel in Bezug auf Angabepflichten betreffen weitgehend die gleichen Bereiche:
- Darstellung des Abschlusses (16 %),
- Finanzinstrumente (15 %),
- Wertminderungen von nicht-finanziellen Vermögenswerten (11 %) sowie
- Umsatzerlösrealisierung und Segmentberichterstattung (je 9 %).
Des Weiteren enthält der Bericht Informationen über die Prüfung der nicht-finanziellen Berichterstattung. Hierbei wurden insgesamt 403 Emittenten (in 2021: 711 Emittenten) untersucht. Dabei führten die Prüfungen zu 100 Durchsetzungsmaßnahmen (25 %; in 2021: 10 %), die insbesondere die Angaben nach Artikel 8 der Taxonomie-Verordnung und wichtige Leistungsindikatoren betreffen.
Der ESMA-Enforecementreport befasst sich auch mit der ESEF-Berichterstattung hinsichtlich der Darstellung der Jahresfinanzberichte gemäß den XHTML-Vorschriften bzw. der Kennzeichnung der IFRS-Konzernabschlüsse gemäß den iXBRL-Vorschriften. Die Durchsetzungsmaßnahmen betreffen 252 Emittenten.
Hinweis: Der vollständige Bericht ist in englischer Sprache auf der Internetseite der ESMA verfügbar und unter folgendem Link abrufbar: [https://www.esma.europa.eu/sites/default/files/2023-03/ESMA32-63-1385_2022_Corporate_Reporting_Enforcement_and_Regulatory_Activities_Report.pdf].