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Wirtschaftsprüfung

ESMA-Prüfungsschwerpunkte für das Geschäftsjahr 2023 veröffentlicht

Am 26.10.2023 hat die Eu­ropäische Wert­pa­pier- und Markt­auf­sichts­behörde (ESMA) die Prüfungs­schwer­punkte für das Ge­schäfts­jahr 2023 veröff­ent­licht. Die Prüfungs­schwer­punkte be­zie­hen sich so­wohl auf die fi­nan­zi­elle als auch auf die nicht-fi­nan­zi­elle Be­richt­er­stat­tung und be­tref­fen klima- und sons­tige um­welt­be­zo­gene An­ge­le­gen­hei­ten und das ma­kroöko­no­mi­sche Um­feld. Darüber hin­aus wer­den Al­ter­na­tive Leis­tungs­kenn­zah­len (APM) und das ESEF-Tag­ging als Prüfungs­schwer­punkte be­han­delt.

Die ESMA veröff­ent­licht jähr­lich Prüfungs­schwer­punkte, die die eu­ropäischen na­tio­na­len En­forcer bei der Prüfung von Ge­schäfts­be­rich­ten be­son­ders im Fo­kus ha­ben wer­den. Da­her soll­ten ins­be­son­dere ka­pi­tal­markt­ori­en­tierte Un­ter­neh­men und de­ren Ab­schlussprüfer diese The­men be­son­ders sorgfältig bei der Er­stel­lung der Kon­zern- und Jah­res­ab­schlüsse und bei de­ren Prüfung be­ach­ten.

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Die ESMA führt die Schwer­punkte des Jah­res 2022 in­halt­lich auch für das Ge­schäfts­jahr 2023 fort. Darüber hin­aus wird auch auf eine kon­sis­tente Er­mitt­lung und Be­wer­tung von al­ter­na­ti­ven Leis­tungs­kenn­zah­len (Al­ter­na­tive Per­for­mance Mea­su­res (APM)) und auf die di­gi­tale Aus­zeich­nung von Ab­schlüssen nach der ESEF-Ver­ord­nung hin­ge­wie­sen.

Die Prüfungs­schwer­punkte für IFRS-Ab­schlüsse glie­dern sich wie folgt:

  • Ein­fluss von klima- und um­welt­be­zo­ge­nen The­men

Ins­be­son­dere die Kon­sis­tenz zwi­schen den In­for­ma­tio­nen in den IFRS-Ab­schlüssen und in den nicht­fi­nan­zi­el­len Erklärun­gen oder Nach­hal­tig­keits­be­rich­ten, die Bi­lan­zie­rung von Emis­si­ons­han­dels­sys­te­men und Zer­ti­fi­ka­ten für er­neu­er­bare En­er­gien, die Wert­min­de­rung nicht­fi­nan­zi­el­ler Vermögens­werte und Strom­ab­nah­me­verträge (PPAs) wer­den von der ESMA als Schwer­punkte auf­geführt.

Von den Fi­nanz­in­sti­tu­ten er­war­tet die ESMA, dass sie In­for­ma­tio­nen über ihr En­ga­ge­ment in der grünen Fi­nan­zie­rung of­fen­le­gen und dass das Kli­ma­ri­siko bei der Be­mes­sung der Rück­stel­lung an­ge­mes­sen berück­sich­tigt wird.

Des Wei­te­ren nimmt die ESMA Be­zug auf ih­ren Be­richt „Dis­clo­sures of Cli­mate-Re­la­ted Mat­ters in the Fi­nan­cial State­ments“, der prak­ti­sche Bei­spiele zur Ver­bes­se­rung von An­ga­ben zu kli­ma­be­zo­ge­nen The­men in IFRS-Ab­schlüssen enthält, so­wie auf Lehr­ma­te­ria­lien des IASB.

  • Ma­kroöko­no­mi­sches Um­feld

Darüber hin­aus weist die ESMA auf die bi­lan­zi­elle Berück­sich­ti­gung des ak­tu­el­len ma­kroöko­no­mi­sche Um­felds (insb. Zins­an­stieg und In­fla­tion) hin. Die­ses wirkt sich nicht nur auf die Bi­lan­zie­rung von Fi­nanz­in­stru­men­ten son­dern auch auf die Ri­si­ko­lage u. a. im Hin­blick auf die Fi­nan­zie­rungs- und Li­qui­ditätsri­siko aus.

Als Prüfungs­schwer­punkte in Be­zug auf die nicht­fi­nan­zi­elle Be­richt­er­stat­tung hat die ESMA An­ga­ben im Zu­sam­men­hang mit Ar­ti­kel 8 der EU-Ta­xo­no­mie, die Be­richt­er­stat­tung über kli­ma­be­zo­gene Ziele, Maßnah­men und Fort­schritte so­wie die Be­richt­er­stat­tung über Scope 3 - Treib­haus­gas­emis­sio­nen fest­ge­legt.

Hin­weis: Das Bi­lanz­kon­troll­ver­fah­ren der Ba­Fin in Deutsch­land wird sich im Ge­schäfts­jahr 2023 un­verändert nur auf eine for­melle Prüfung der nicht­fi­nan­zi­el­len Be­richt­er­stat­tung be­schränken. Be­ach­ten Sie aber bitte, dass die nicht­fi­nan­zi­elle Be­richt­er­stat­tung bei ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Un­ter­neh­men nach der CSRD ab dem Ge­schäfts­jahr 2024 auch in Deutsch­land ei­ner ma­te­ri­el­len Prüfung durch die Ba­Fin un­ter­lie­gen wird.

Die ESMA weist bei der Veröff­ent­li­chung von Al­ter­na­ti­ven Kenn­zah­len dar­auf hin, dass ihre ei­ge­nen APM-Leit­li­nien be­ach­tet wer­den. Darüber hin­aus ist es für die ESMA von be­son­de­rer Be­deu­tung, dass et­waige Be­rei­ni­gun­gen aus­rei­chend erläutert wer­den müssen und eine Über­lei­tung zum Kon­zern­ab­schluss möglich sein muss.

Hin­weis: Es ist zu er­war­ten, dass die Ba­Fin noch zusätz­li­che na­tio­nale Prüfungs­schwer­punkte für 2023 fest­le­gen wird.

Die Veröff­ent­li­chung der ESMA mit Hin­ter­grund­in­for­ma­tio­nen zu den ein­zel­nen Prüfungs­schwer­punk­ten fin­den Sie auf der In­ter­net­seite der ESMA.

Des Wei­te­ren hat die ESMA einen Be­richt mit Bei­spie­len für kli­ma­be­zo­gene Sach­ver­halte in IFRS-Ab­schlüssen (The Heat is On: Dis­clo­sures on Cli­mate-Re­la­ted Mat­ters in the Fi­nan­cial State­ments) veröff­ent­licht.

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