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Wirtschaftsprüfung

Ankündigung des IASB zweier neuer Rechnungslegungsstandards für 2024

Der In­ter­na­tio­nal Ac­coun­ting Stan­dards Board (IASB) hat die Ar­bei­ten an zwei lau­fen­den Pro­jek­ten ab­ge­schlos­sen und kam in der Sit­zung vom 26.07.2023 zu dem Ent­schluss, im Ka­len­der­jahr 2024 zwei neue IFRS-Rech­nungs­le­gungs­stan­dards her­aus­zu­ge­ben: „Pri­mary Fi­nan­cial State­ments“, der den bis­he­ri­gen IAS 1 „Pre­sen­ta­tion of Fi­nan­cial State­ments“ er­set­zen soll, und „Sub­si­dia­ries wi­thout Pu­blic Ac­coun­ta­bi­lity: Dis­clo­sures“, der neu auf­ge­nom­men wird.

Durch „Pri­mary Fi­nan­cial State­ments“ (vor­aus­sicht­lich IFRS 18) soll si­cher­ge­stellt wer­den, dass Un­ter­neh­men In­for­ma­tio­nen über ihre fi­nan­zi­elle Leis­tungs­be­ur­tei­lung kla­rer be­reit­stel­len.

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Die­ser vor­ge­se­hene neue Stan­dard um­fasst ins­be­son­dere die Einführung fol­gen­der Re­ge­lun­gen:

  • Un­ter­neh­men sol­len kon­sis­ten­ter und trans­pa­ren­ter, ins­be­son­dere im Be­reich der Er­geb­nis­rech­nung, über ihre fi­nan­zi­elle Leis­tung be­rich­ten.
  • Die Ver­gleich­bar­keit von Un­ter­neh­men für die In­ves­to­ren soll er­leich­tert wer­den.
  • Das Ver­trauen zwi­schen Un­ter­neh­men und In­ves­to­ren soll gestärkt so­wie die Dar­stel­lung des Ka­pi­tal­flus­ses ver­ein­facht wer­den.

Auf­grund der im Jahr 2019 vom IASB veröff­ent­lich­ten Vor­schläge konnte der neue Stan­dard durch Berück­sich­ti­gung des Feed­backs der In­ter­es­sens­grup­pen ver­bes­sert wer­den. Der neue Stan­dard ist das Er­geb­nis des Pro­jekts „primäre Jah­res­ab­schluss­be­stand­teile“ und wird IAS 1 „Dar­stel­lung von Jah­res­ab­schlüssen“ ablösen.

Der zweite neue Rech­nungs­le­gungs­stan­dard „Sub­si­dia­ries wi­thout Pu­blic Ac­coun­ta­bi­lity: Dis­clo­sures“ (vor­aus­sicht­lich IFRS 19) soll die Ab­schlusser­stel­lung von Toch­ter­un­ter­neh­men ei­nes börsen­no­tier­ten (Teil-)Kon­zerns er­leich­tern. Die­ser um­fasst ins­be­son­dere die Einführung fol­gen­der Re­ge­lun­gen:

  • Die An­ga­ben­an­for­de­run­gen für Toch­ter­ge­sell­schaf­ten, de­ren An­teile we­der an einem öff­ent­li­chen Markt ge­han­delt wer­den, noch Vermögens­werte im Na­men ih­rer Kun­den hal­ten, sol­len re­du­ziert wer­den.
  • Die Er­stel­lung ei­nes vollständi­gen IFRS-Ab­schlus­ses der Toch­ter­un­ter­neh­men mit den re­du­zier­ten In­for­ma­tio­nen, die (un­ter An­wen­dung der Kon­zern­bi­lan­zie­rungs­richt­li­nie) auch an das Mut­ter­un­ter­neh­men be­rich­tet wer­den, soll ermöglicht wer­den.

Die­ser neue Stan­dard geht aus dem Pro­jekt „Toch­ter­ge­sell­schaf­ten ohne öff­ent­li­che Re­chen­schafts­pflicht“ her­vor und soll kei­nen der bis­he­rig an­zu­wen­den­den IAS er­set­zen.

Für beide Pro­jekte be­ginnt nun der Ab­stim­mungs­pro­zess im Rah­men des Ge­neh­mi­gungs­ver­fah­rens, um si­cher­zu­stel­len, dass die neuen Stan­dards den Ent­schei­dun­gen des IASB ent­spre­chen. Die neuen Rech­nungs­le­gungs­stan­dards wer­den vor­aus­sicht­lich in der ers­ten Hälfte des Jah­res 2024 veröff­ent­licht und be­tref­fen Ge­schäfts­jahre, die am oder nach dem 01.01.2027 be­gin­nen. Bei EU-IFRS Ab­schlüssen gilt dies vor­be­halt­lich ei­nes zu­vor ent­spre­chend er­folg­ten EU-En­dor­se­ments. Eine vor­zei­tige An­wen­dung der Ände­rung ist zulässig.

Hin­weis: Die Ankündi­gung des IASB und die His­to­rie zur je­wei­li­gen Stan­dar­dent­wick­lung sind hier ab­ruf­bar.

 

 

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