Die elektronische Rechnung kommt – und zwar bereits ab dem 01.01.2025. Die Rechtsgrundlagen hierfür wurden mit dem Wachstumschancengesetz geschaffen. Viel Zeit zur Umsetzung bleibt nicht mehr, denn ab diesem Datum muss jeder Unternehmer für im Inland steuerbare Umsätze im B2B-Bereich in der Lage sein, eRechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Der Handlungsbedarf ist also groß. Was konkret zu tun ist, besprechen wir mit Robert Backes, Steuerberater, Umsatzsteuerexperte und Partner bei RSM Ebner Stolz in Köln, und Martin Daniel Rieg, Steuerberater und Director bei RSM Ebner Stolz in Stuttgart. ...lesen Sie mehr
Interviews
Im persönlichen Gespräch ergeben sich oftmals ganz neue Erkenntnisse, die über eine indirekte Kommunikation nicht zu erfassen und eben „näher dran“ sind. RSM Ebner Stolz ist im Gespräch - ob mit Mandanten, Meinungsträgern, Menschen, die etwas Besonderes leisten, Pressevertretern oder eigenen Mitarbeitern. Hören oder lesen Sie selbst.