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REGIO TV Chefsache: Überbrückungshilfe III - Eine Hilfe für den Mittelstand?

Die Schließung des Ein­zel­han­dels, der Gas­tro­no­mie und zahl­rei­cher öff­ent­li­cher Ein­rich­tun­gen im Lock-down hat zahl­rei­che Un­ter­neh­men an ihre Gren­zen ge­bracht. Die Überbrückungs­hilfe III soll Ab­hilfe schaf­fen.

Durch den mitt­ler­weile mo­na­te­lan­gen Lock-down sind im­mer mehr Un­ter­neh­men in mas­sive Fi­nan­zie­rungs­schwie­rig­kei­ten und da­mit in Exis­tenznöte ge­ra­ten. Die Bun­des­re­gie­rung will den be­trof­fe­nen Un­ter­neh­men mit der Überbrückungs­hilfe III un­ter die Arme grei­fen und die akute Not lin­dern. Nach ei­ni­gen Start­schwie­rig­kei­ten und Nach­bes­se­run­gen kann sie nun end­lich be­an­tragt wer­den. Die re­gulären Aus­zah­lun­gen sol­len ab März 2021 be­gin­nen. Ab­schlags­zah­lun­gen gibt es schon seit Mitte Fe­bruar. Doch ganz so leicht geht das nicht. Wer be­kommt diese Überbrückungs­hilfe III? Wo kann sie be­an­tragt wer­den - und was muss da­bei be­ach­tet wer­den? Ganz so ein­fach geht es nicht. Der An­trag kann nur über einen Wirt­schaftsprüfer, Steu­er­be­ra­ter oder Rechts­an­walt ge­stellt wer­den. Wel­che Fall­stri­cke lau­ern, dis­ku­tiert Rolf Ben­zmann in der Sen­dung CHEF­SA­CHE bei Re­gio TV mit dem Fi­nan­zie­rungs­ex­per­ten Pa­trick Huhn, Wirt­schaftsprüfer, Steu­er­be­ra­ter und Part­ner bei Eb­ner Stolz in Stutt­gart.

Be­ar­bei­tungs­stand: 26.02.2021

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