Durch den mittlerweile monatelangen Lock-down sind immer mehr Unternehmen in massive Finanzierungsschwierigkeiten und damit in Existenznöte geraten. Die Bundesregierung will den betroffenen Unternehmen mit der Überbrückungshilfe III unter die Arme greifen und die akute Not lindern. Nach einigen Startschwierigkeiten und Nachbesserungen kann sie nun endlich beantragt werden. Die regulären Auszahlungen sollen ab März 2021 beginnen. Abschlagszahlungen gibt es schon seit Mitte Februar. Doch ganz so leicht geht das nicht. Wer bekommt diese Überbrückungshilfe III? Wo kann sie beantragt werden - und was muss dabei beachtet werden? Ganz so einfach geht es nicht. Der Antrag kann nur über einen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater oder Rechtsanwalt gestellt werden. Welche Fallstricke lauern, diskutiert Rolf Benzmann in der Sendung CHEFSACHE bei Regio TV mit dem Finanzierungsexperten Patrick Huhn, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Stuttgart.
Bearbeitungsstand: 26.02.2021