Am 24.07.2024 beschloss die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der EU-Richtlinie hinsichtlich der Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive, kurz CSRD) und brachte diesen in das Gesetzgebungsverfahren ein. Dem voraus ging am 22.03.2024 ein durch das Bundesministerium der Justiz vorgelegter Referentenentwurf. ...lesen Sie mehr
Nachhaltigkeitsberichtserstattung
Verantwortung für Mitarbeiter, Gesellschaft und Umwelt übernehmen - für viele mittelständische Unternehmen ist dies bereits eine Selbstverständlichkeit. Unter dem Begriff Corporate Social Responsibility (CSR) erlangt dieses Thema nun verstärkt Aufmerksamkeit in der Öffentlichkeit. Aber nicht nur Investoren, Lieferanten und Kunden beurteilen Unternehmen zunehmend nach ihrem nachhaltigen Handeln, auch die regulatorischen Standards nehmen stetig zu.
Spätestens seit der Einführung der auf EU-Ebene erweiterten Vorgaben für Berichterstattung, Corporate Governance und Prüfung sowie des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes reicht nachhaltiges Handeln allein nicht mehr aus. Auch mittelständische Unternehmen sollten zusätzlich ihre Geschäftsstrategie für das Erreichen der Nachhaltigkeitsziele offenlegen. Für weltweit agierende Unternehmen gilt es außerdem, die regulatorischen Anforderungen auf globaler Ebene zu berücksichtigen.
Wir sehen in der ganzheitlichen Berichterstattung einen Mehrwert für Unternehmen und ihre Stakeholder und begleiten Sie bei den vielfältigen neuen Herausforderungen, insbesondere in den Bereichen Klimaschutz und der Erstellung von Klimabilanzen und Klimastrategien, Einhaltung der Menschenrechte in der Lieferkette, nichtfinanzielle Berichterstattung sowie den Auswirkungen auf die Corporate Governance. Dabei betrachten wir nachhaltige Unternehmensteuerung stets unter interdisziplinären Gesichtspunkten und beziehen bei Bedarf unsere Experten aus der Rechtsberatung, Steuerberatung und Unternehmensberatung mit ein.