Im Zuge des Green Deals machte die Europäische Kommission im Jahr 2021 ihren Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die bisherigen Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen soll. Die NFRD gilt bereits seit 2017 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Am 21.06.2022 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Rahmen des Trilog-Verfahrens eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU. Die Verordnung sieht hierbei eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine grundlegende Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
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Erstmals für das Wirtschaftsjahr 2024 haben große Konzerne zu prüfen, inwieweit ein Steuererhöhungsbetrag aufgrund der Vorgaben der globalen Mindeststeuer zu zahlen ist. Dabei gilt: Selbst wenn alle Konzerneinheiten in Staaten mit einem nominalen Unternehmenssteuersatz weit über dem Mindeststeuersatz von 15 % ansässig sind, ist das Thema globale Mindeststeuer nicht erledigt. Allerdings können vorübergehende Erleichterungen genutzt werden und dürften in vielen Fällen den Administrationsaufwand zeitweise verringern.
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Verschärfungen bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen
Ab 2025 gelten in Deutschland inhaltlich und zeitlich verschärfte Vorlagepflichten für Verrechnungspreisdokumentationen. Diese erfordern faktisch eine fortlaufende Aktualisierung der Dokumentation.
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Rechtsberatung
Rechtliche Vorgaben, komplexe Aufgaben, verschiedene Interessenlagen – Unternehmen sind mit juristischen Anforderungen konfrontiert, die oftmals ein einzelner Rechtsanwalt allein nicht lösen kann. Im Vorteil ist, wer eine Full-Service-Anwaltskanzlei mit Experten für alle relevanten Bereiche des Wirtschaftsrechts an seiner Seite hat.
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Asset Risk Assessment in Family Offices
Steigende Zinsen, geopolitische Risiken und erhöhte wirtschaftliche Unsicherheiten führen aktuell zu rückläufigen Bewertungen bei Immobilien, Unternehmensbeteiligungen oder Private Equity Investments. Diese Entwicklung macht auch vor Family Offices nicht halt, die häufig einen Großteil ihres Vermögens in Immobilien, aber zunehmend auch in Form von Direktbeteiligungen und Private Equity halten. Gerade in schlechten konjunkturellen Phasen sollten Family Offices regelmäßig Asset Risk Assessments vornehmen.
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Pflichten im Zusammenhang mit der Lieferkette - Handlungsleitfaden für den Mittelstand
Das seit 01.01.2023 geltende Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erlegt den betroffenen Unternehmen neue und weitreichende Pflichten auf: sie müssen eine Risikoanalyse entlang ihrer Lieferkette vornehmen. Diese Broschüre zeigt die To do’s für mittelständische Unternehmen auf: sie reichen von der Integration der LkSG-Vorgaben in die Compliance- und Risikomanagementsysteme integriert, der Festlegung von Verantwortlichkeiten bis hin zur Vornahme eventuell erforderlicher Präventions- und Abhilfemaßnahmen getroffen werden. Zudem sind Dokumentations- und Berichtspflichten zu erfüllen. Noch richten sich die die Unternehmen treffenden Verpflichtungen ausschließlich nach nationalen Vorgaben - von Seiten der EU drohen mit der sog. Corporate Sustainability Due Diligence Directive, (kurz CSDDD) allerdings weitere Verschärfungen.