Im Zuge des Green Deals machte die Europäische Kommission im Jahr 2021 ihren Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die bisherigen Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen soll. Die NFRD gilt bereits seit 2017 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Am 21.06.2022 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Rahmen des Trilog-Verfahrens eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU. Die Verordnung sieht hierbei eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine grundlegende Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Weitere Ausgaben
-
Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
-
Der eRechnung Readiness Check: Erste Einschätzung Ihres Handlungsbedarfs
Schon ab 2025 müssen inländische Unternehmer in der Lage sein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Anpassung der bisherigen Rechnungsprozesse an die vom Gesetzgeber angestrebten volldigitalisierten Systeme setzt dabei zunächst eine sorgfältige Analyse der bisherigen Abrechnungs- und Rechnungseingangsprozesse voraus, um abschätzen zu können, in welchem Umfang technische und personelle Ressourcen für die Umstellung erforderlich sind. Der RSM Ebner Stolz eRechnung Readiness Check ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung Ihres Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Einführung der eRechnung.
-
Auslandsengagement im internationalen Mittelstand
Der Mittelstand ist wesentlicher Erfolgsgarant für die positive Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft. In Deutschland verwurzelt, sind viele Mittelständler längst weltweit unterwegs. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Ländern, erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen rund um den Globus und unterhalten Betriebsstätten sowie Tochtergesellschaften im Ausland.
-
Home-Office oder Arbeitszimmer – Was steuerlich gilt
Drei Tage im Büro, zwei Tage mobiles Arbeiten von zu Hause aus. So oder so ähnlich sieht die neue flexible Arbeitswelt bei vielen Beschäftigten und Unternehmern aus. Doch welche Kosten sind steuerlich absetzbar, wenn von zu Hause aus gearbeitet wird? Und welche Voraussetzungen sind seit 2023 zu erfüllen, um Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer geltend machen zu können?
-
Nachbesserungen beim Optionsmodell
Das sog. Optionsmodell gemäß § 1a KStG sieht vor, dass bestimmte Personengesellschaften auf Antrag zur Körperschaftsbesteuerung optieren können. Mit dem Gesetz zur Stärkung von Wachstumschancen, Investitionen und Innovation sowie Steuervereinfachung und Steuerfairness (Wachstumschancengesetz) zielt der Gesetzgeber darauf ab, die Attraktivität der Option zur Körperschaftsbesteuerung nach § 1a KStG zu steigern.