Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
Im Zuge des Green Deals machte die Europäische Kommission im Jahr 2021 ihren Vorschlag zur Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), welche die bisherigen Berichtspflichten der Non-Financial Reporting Directive (NFRD) ablösen soll. Die NFRD gilt bereits seit 2017 für große Unternehmen von öffentlichem Interesse mit mehr als 500 Mitarbeitenden. Am 21.06.2022 erzielten der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament im Rahmen des Trilog-Verfahrens eine vorläufige politische Einigung zur Überarbeitung der gesetzlichen Vorgaben zur nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU. Die Verordnung sieht hierbei eine deutliche Ausweitung des Kreises der berichtspflichtigen Unternehmen sowie eine grundlegende Überarbeitung der Berichtsinhalte in Form verpflichtender Standards für die Nachhaltigkeitsberichterstattung vor.