deen

Rechtsberatung

ESG Legal

Mittelständler engagieren sich vielfach in der Region und übernehmen Verantwortung für ihr Handeln. Deshalb gehören die Bereiche Umwelt (Environmental), Soziales (Social) und verantwortungsvolle Unternehmensführung (Governance) bereits zu einem festen Bestandteil der Unternehmensstrategie vieler mittelständischer Unternehmen.

Nach­hal­tig agie­rende Un­ter­neh­men ha­ben einen deut­li­chen Vor­teil, denn das Thema boomt wie nie zu­vor und die An­for­de­run­gen stei­gen. Zahl­rei­che In­itia­ti­ven rücken das Thema ESG im­mer mehr in das öff­ent­li­che Be­wusst­sein und ma­chen es zu einem Brenn­punkt­thema in Po­li­tik und Wirt­schaft. Ge­setz­li­che Ver­pflich­tun­gen zu nach­hal­ti­gem un­ter­neh­me­ri­schen Han­deln tre­ten auch für mit­telständi­sche Un­ter­neh­men verstärkt ne­ben frei­wil­lige Selbst­ver­pflich­tun­gen.

In den ver­gan­ge­nen knapp zehn Jah­ren wur­den zahl­rei­che Ge­set­zes­in­itia­ti­ven auf den Weg ge­bracht, die ESG zu mehr als einem Zu­kunfts­trend im Rechts­be­reich ma­chen. Los­gelöst von der Ver­ant­wort­lich­keit großer ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ter Un­ter­neh­men strah­len diese In­itia­ti­ven auch auf mit­telständi­sche Un­ter­neh­men ab, die zu­min­dest mit­tel­ba­ren Um­set­zungs­druck verspüren.

So muss die Cor­po­rate Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Di­rec­tive (CSRD) ab 2026 auch von klei­ne­ren und mitt­le­ren ka­pi­tal­markt­ori­en­tier­ten Un­ter­neh­men be­ach­tet wer­den. Un­ter­neh­men mit mehr als 50 Mit­ar­bei­tern müssen zum 17.12.2023 die Re­ge­lun­gen zum Hin­weis­ge­ber­schutz be­ach­ten und Un­ter­neh­men mit min­des­tens 3.000 Ar­beit­neh­mern zum 01.01.2023 um­fang­rei­che Be­richts- und Sorg­falts­pflich­ten nach dem neuen Lie­fer­ket­ten­sorg­falts­pflicht­ge­setz erfüllen. ESG-re­le­vante Vor­ga­ben gibt es in na­hezu unzähli­gen Be­rei­chen.

Bei der ra­schen Fort­ent­wick­lung und Viel­zahl un­ter­schied­li­cher Ge­setze, Richt­li­nien so­wie an­de­ren teils be­reits ver­bind­li­chen oder (noch) frei­wil­li­gen Vor­ga­ben zur Im­ple­men­tie­rung ESG-re­le­van­ter As­pekte kann man schnell den Über­blick ver­lie­ren. Vor die­sem Hin­ter­grund sollte sich ins­be­son­dere der Mit­tel­stand nicht zurück­leh­nen. Die frühzei­tige Einführung nach­hal­ti­ger Struk­tu­ren, die rechts­si­chere Um­set­zung ge­setz­li­cher Vor­ga­ben so­wie die Vor­be­rei­tung auf zeit­nah in Kraft tre­tende Ge­setze und Ver­ord­nun­gen führen zu einem Vor­teil im bran­chen­spe­zi­fi­schen Wett­be­werb, ei­ner Stei­ge­rung der Er­folgs­chan­cen und trei­ben In­no­va­tio­nen im Un­ter­neh­men maßgeb­lich voran. Zu­gleich wer­den Ri­si­ken für alle Be­tei­lig­ten ver­mie­den und stel­len schon heute eine In­ves­ti­tion in die Zu­kunft dar.

Das Thema ESG spielt in die maßgeb­li­chen Rechts­ge­biete im Wirt­schafts­recht hin­ein - vom Ar­beits­recht über Com­pli­ance bis hin zum Wirt­schafts­straf­recht. Sie fin­den in der je­wei­li­gen Dis­zi­plin Berück­sich­ti­gung. Über alle Rechts­be­rei­che hin­weg, ist fol­gen­des Leis­tungs­spek­trum von Be­deu­tung.