Lieferkettengesetz soll noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet werden
Am 12.2.2021 haben sich Arbeitsminister Hubertus Heil, Entwicklungsminister Gerd Müller und Wirtschaftsminister Peter Altmaier auf die Eckpunkte eines sog. Lieferkettengesetzes geeinigt. Damit sollen größere deutsche Unternehmen weltweit Menschenrechte und Umweltvorgaben in ihren Lieferketten einhalten. Ein Referentenentwurf der Ministerien soll Mitte März vom Kabinett verabschiedet und noch in dieser Legislaturperiode beschlossen werden.

Unternehmen werden sukzessive in die Pflicht genommen
In einer abgestuften Verantwortlichkeit sollen deutsche Unternehmen ihre gesamte Lieferkette im Blick haben. Erlangt das Unternehmen Kenntnis von einem Missstand in der Lieferkette, muss es für Abhilfe sorgen. Dies wird behördlich überwacht. Darüber hinaus sollen Nichtregierungsorganisationen und Gewerkschaften die Möglichkeit erhalten, Betroffene vor deutschen Gerichten bei Verstößen gegen Standards in Lieferketten zu vertreten.
Hinweis: Bisher konnten Geschädigte nur selbst gegen entsprechende Verstöße klagen. Praktisch scheiterte dies regelmäßig an den Lebensumständen.
Die Regelungen des Lieferkettengesetzes sollen ab 1.1.2023 für Unternehmen mit mehr als 3.000 Mitarbeitern gelten. Ab. 1.1.2024 werden die Regelungen dann auf Unternehmen mit über 1.000 Mitarbeitern ausgeweitet. Damit bleibt der klassische Mittelstand von den vorgesehenen Maßnahmen der Bundesregierung zunächst verschont.
Mit dem Lieferkettengesetz soll den zuständigen Behörden die Befugnis eingeräumt werden, vor Ort Kontrollen vorzunehmen und mit Zwangs- und Bußgeldern mitunter drastische Sanktionen zu verhängen. Zudem sollen Unternehmen, gegen die ein hohes Bußgeld verhängt wurde, bis zu drei Jahre von öffentlichen Ausschreibungen ausgeschlossen werden können. Das Gesetz soll jedoch keine zivilrechtliche Haftung vorsehen.
Hinweis: Auch auf EU-Ebene wird an einem Richtlinienvorschlag gearbeitet, der den EU-Rechtsrahmen für unternehmerische Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten enthält. Darin könnten noch weitergehende Anforderungen und Folgen für Unternehmen vorgesehen sein. Möglich ist, dass in diesem Zuge auch kleine und mittelständische Unternehmen miteinbezogen werden, eine zivilrechtliche Haftung aufgenommen wird und die Regelungen nicht nur auf die Lieferkette beschränkt sind.