
Erweiterte Überbrückungshilfe III für vom Lockdown betroffene Unternehmen
Die Überbrückungshilfe II läuft zum Jahresende aus und wird durch eine Überbrückungshilfe III bis Ende Juni 2021 verlängert. Davon profitieren in einem erhöhten Umfang auch alle Unternehmen, Soloselbständige und Freiberufler, die aufgrund des am 13.12.2020 beschlossenen und ab 16.12.2020 geltenden verschärften Lockdowns Umsatzeinbußen erleiden. ...lesen Sie mehr