Das Bundessozialgericht (BSG) entschied am 24.10.2023 (Az. B 12 R 9/21 R), dass Zahnärzte, die als „Poolärzte“ im vertragszahnärztlichen Notdienst einer Kassenzahnärztlichen Vereinigung (KZV) tätig sind, nicht automatisch „selbstständig“ sind, nur weil sie selbst an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilnehmen. ...lesen Sie mehr
Medizinrecht / Health Care
Der Health Care-Bereich ist eine dynamische Wirtschaftsbranche mit hoher Innovationskraft und erheblicher ökonomischer Bedeutung. Das neue Gesundheitsbewusstsein, eine immer älter werdende Gesellschaft, fehlende Nachwuchskräfte, knappe Budgets und immer steigende Anforderungen aufgrund des medizinischen Fortschritts - das sind die Herausforderungen in diesem Bereich. Es gilt, nicht nur zu reagieren, sondern die Herausforderungen proaktiv anzugehen.
Neue Gelegenheiten im Gesundheitsbereich und immer wieder neue Regulierungen erfordern anpassungsfähiges unternehmerisches Verhalten sämtlicher Institutionen in dieser Branche - vom Krankenhaus, über ambulante Leistungserbringer bis hin zu Pflegeheimen. Wir verfügen über das rechtliche Wissen im Gesundheitsbereich, um die Interessen schnell und effektiv umzusetzen, gleichgültig worum es geht.
Unser Team aus spezialisierten Rechtsanwälten unterstützt und berät Gesundheitseinrichtungen - sowohl auf der Betreiber- als auch auf der Investorenseite -, begleitet Gründungen und Transaktionen im Gesundheits- und Sozialwesen und bietet ein professionelles Krisenmanagement im Falle notwendiger Sanierungen oder Restrukturierungen - auch im Falle einer Insolvenz. Außerdem beraten wir Sie bei der Umsetzung aller Compliance-Standards.