Mit der sog. WaldschutzVO werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung in Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarereugnisse eingeführt.
Es soll sichergestellt werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU ein- und ausgeführt bzw. gehandelt werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Dies soll durch Einfuhr-/Bereitstellungs- und Ausfuhrverbote von nicht entwaldungsfreien Waren erfolgen. Zwar gelten diese Verbote erst ab dem 31.12.2024; Stichtag für die Beurteilung der Entwaldungsfreiheit der erfassten Waren ist jedoch bereits der 31.12.2020, so dass sich Importeure und Händler schon ab dem 29.06.2023 auf die neuen Sorgfaltspflichten der WaldschutzVO einstellen müssen.
WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
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Die steuerliche Forschungsförderung - Chancen erkennen und nutzen
Immer mehr Unternehmen profitieren von der steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung, die mit dem Forschungszulagengesetz im Jahr 2020 eingeführt wurde. Mit dem kürzlich verabschiedeten Wachstumschancengesetz wurde die Förderung nochmals deutlich ausgeweitet, um insb. mittelständischen Unternehmen finanzielle Anreize zu geben, verstärkt in Forschung und Entwicklung zu investieren. Ziel ist es, den Investitionsstandort Deutschland zu stärken und die Forschungsaktivitäten anzuregen.
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Verbesserung der steuerlichen Forschungsförderung
Nach langwierigem Gesetzgebungsverfahren stimmte der Bundesrat am 22.03.2024 im zweiten Anlauf dem Wachstumschancengesetz zu, das am 27.03.2024 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht wurde und in Kraft getreten ist. Mit dem Gesetz sollen die steuerlichen Rahmenbedingungen für Wachstum und Innovationen verbessert werden. Dieses Ziel soll u. a. mit einer deutlichen Ausweitung der steuerlichen Forschungsförderung erreicht werden.
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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
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Der eRechnung Readiness Check: Erste Einschätzung Ihres Handlungsbedarfs
Schon ab 2025 müssen inländische Unternehmer in der Lage sein, Rechnungen in einem strukturierten elektronischen Format zu empfangen und zu verarbeiten. Die Anpassung der bisherigen Rechnungsprozesse an die vom Gesetzgeber angestrebten volldigitalisierten Systeme setzt dabei zunächst eine sorgfältige Analyse der bisherigen Abrechnungs- und Rechnungseingangsprozesse voraus, um abschätzen zu können, in welchem Umfang technische und personelle Ressourcen für die Umstellung erforderlich sind. Der RSM Ebner Stolz eRechnung Readiness Check ermöglicht eine schnelle Ersteinschätzung Ihres Handlungsbedarfs im Hinblick auf die Einführung der eRechnung.
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Auslandsengagement im internationalen Mittelstand
Der Mittelstand ist wesentlicher Erfolgsgarant für die positive Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft. In Deutschland verwurzelt, sind viele Mittelständler längst weltweit unterwegs. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Ländern, erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen rund um den Globus und unterhalten Betriebsstätten sowie Tochtergesellschaften im Ausland.