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Veröffentlichungen

WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024

Mit der sog. Wald­schutzVO wer­den um­fas­sende Sorg­falts­pflich­ten zum Schutz glo­ba­ler Wälder ge­gen Ro­dung und Aus­beu­tung in Zu­sam­men­hang mit der Pro­duk­tion ver­schie­de­ner Agra­re­reug­nisse ein­geführt.
Es soll si­cher­ge­stellt wer­den, dass be­stimmte Roh­stoffe und Er­zeug­nisse, die in die EU ein- und aus­geführt bzw. ge­han­delt wer­den, nicht mehr zur Ent­wal­dung und Wald­schädi­gung bei­tra­gen. Dies soll durch Ein­fuhr-/Be­reit­stel­lungs- und Aus­fuhr­ver­bote von nicht ent­wal­dungs­freien Wa­ren er­fol­gen. Zwar gel­ten diese Ver­bote erst ab dem 31.12.2024; Stich­tag für die Be­ur­tei­lung der Ent­wal­dungs­frei­heit der er­fass­ten Wa­ren ist je­doch be­reits der 31.12.2020, so dass sich Im­por­teure und Händ­ler schon ab dem 29.06.2023 auf die neuen Sorg­falts­pflich­ten der Wald­schutzVO ein­stel­len müssen.

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