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Vorläufige politische Einigung zur zukünftigen nichtfinanziellen Berichterstattung in der EU

Im Rah­men des Tri­log-Ver­fah­rens er­ziel­ten der Rat der Eu­ropäischen Union und das Eu­ropäische Par­la­ment am 21.06.2022 eine vorläufige po­li­ti­sche Ei­ni­gung zur Über­ar­bei­tung der ge­setz­li­chen Vor­ga­ben zur nicht­fi­nan­zi­el­len Be­richt­er­stat­tung in der EU.

Die Cor­po­rate Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Di­rec­tive (CSRD) wird die bis­he­ri­gen Be­richts­pflich­ten der Non-Fi­nan­cial Re­por­ting Di­rec­tive (NFRD), die be­reits seit 2017 für große Un­ter­neh­men von öff­ent­li­chem In­ter­esse mit mehr als 500 Mit­ar­bei­ten­den gilt, ablösen.

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Zen­trale Neue­rung ist die Aus­wei­tung des Krei­ses der be­richts­pflich­ti­gen Un­ter­neh­men auf sol­che mit mehr als 250 Mit­ar­bei­tende und nicht ka­pi­tal­markt­ori­en­tierte Un­ter­neh­men mit fol­gen­den An­wen­dungs­zeit­punk­ten:

  • Ab 01.01.2024: Un­ter­neh­men, die un­ter die NFRD fal­len
  • Ab 01.01.2025: alle großen Un­ter­neh­men (un­abhängig von der Ka­pi­tal­markt­ori­en­tie­rung)
  • Ab 01.01.2026: ka­pi­tal­markt­ori­en­tierte KMUs, kleine und nicht-kom­plexe Kre­dit­in­sti­tute und fir­men­ei­gene Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men

Nicht EU-Un­ter­neh­men, die mehr als 150 Mio. Euro Net­to­um­satz in der EU er­wirt­schaf­ten und min­des­tens eine Toch­ter­ge­sell­schaft oder Zweit­nie­der­las­sung in der EU ha­ben, wer­den eben­falls zur Be­richt­er­stat­tung ver­pflich­tet.

Die Nach­hal­tig­keits­be­richt­er­stat­tung hat im La­ge­be­richt an­hand ver­pflich­ten­der Be­richts­stan­dards („Eu­ro­pean Sus­tai­na­bi­lity Re­por­ting Stan­dards“ - ESRS) zu er­fol­gen und wird ei­ner Prüfungs­pflicht un­ter­lie­gen (zunächst in Form ei­ner Prüfung mit be­grenz­ter Si­cher­heit / „Li­mited As­surance“).

Die er­zielte vorläufige Ei­ni­gung muss nun noch von bei­den In­sti­tu­tio­nen ge­bil­ligt wer­den. Par­al­lel zu den Ver­hand­lun­gen zur CSRD läuft noch bis zum 08.08.2022 die öff­ent­li­che Kon­sul­ta­tion der EFRAG zu den Entwürfen der zukünf­ti­gen ESRS-Be­richts­stan­dards für Nach­hal­tig­keit.

Hin­weis: Auf­grund des großen Um­fangs und der Kom­ple­xität der zukünf­tig ver­pflich­ten­den Be­richt­er­stat­tung soll­ten sich ins­be­son­dere mit­telständi­sche Un­ter­neh­men­sich frühzei­tig auf die CSRD-Erst­an­wen­dung vor­be­rei­ten, Zuständig­kei­ten de­fi­nie­ren, Ist-Zustände und Lücken zu den ESRS iden­ti­fi­zie­ren und ent­spre­chende Pro­zesse auf­set­zen.

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