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Hinweisgeberschutzgesetz: Was Unternehmen tun müssen
Mit dem sog. Hinweisgeberschutzgesetz hat der deutsche Gesetzgeber die sog. WhistleblowerRichtlinie der EU im Mai 2023 in deutsches Recht umgesetzt. Das Hinweisgeberschutzgesetz ist für größere Unternehmen ab 250 Mitarbeitenden seit Juni 2023 in Kraft. Kleinere Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden müssen die Vorgaben des Gesetzes seit 17.12.2023 beachten.
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WaldschutzVO: Neue Ein- und Ausfuhrverbote ab 31.12.2024
Mit der sog. WaldschutzVO werden umfassende Sorgfaltspflichten zum Schutz globaler Wälder gegen Rodung und Ausbeutung in Zusammenhang mit der Produktion verschiedener Agrarereugnisse eingeführt. Es soll sichergestellt werden, dass bestimmte Rohstoffe und Erzeugnisse, die in die EU ein- und ausgeführt bzw. gehandelt werden, nicht mehr zur Entwaldung und Waldschädigung beitragen. Dies soll durch Einfuhr-/Bereitstellungs- und Ausfuhrverbote von nicht entwaldungsfreien Waren erfolgen. Zwar gelten diese Verbote erst ab dem 31.12.2024; Stichtag für die Beurteilung der Entwaldungsfreiheit der erfassten Waren ist jedoch bereits der 31.12.2020, so dass sich Importeure und Händler schon ab dem 29.06.2023 auf die neuen Sorgfaltspflichten der WaldschutzVO einstellen müssen.
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Umweltrechtliche Vorgaben: Erhöhte Compliance-Verpflichtungen
Längst ist bekannt, dass unternehmerisches Handeln mit Auswirkungen auf die Umwelt verbunden ist. Die steigende Brisanz der Themen Klimawandel und Umweltschutz veranlasst deshalb sowohl die EU als auch den nationalen Gesetzgeber, die Regelungsdichte im Umweltrecht fortlaufend zu erhöhen. Unternehmen kommen nicht umhin, ihre umweltrechtliche Compliance stärker in den Fokus zu nehmen