Nach Aussage der ESMA spiegeln die Schwerpunkte die anhaltende Volatilität und Ungewissheit im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie und die Notwendigkeit einer transparenten Berichterstattung über die Auswirkungen wieder, die für die Gewährleistung der Stabilität der EU-Finanzmärkte von entscheidender Bedeutung ist. Sie machen zudem deutlich, wie wichtig die Einbeziehung aller wesentlichen finanziellen und nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte angesichts der wachsenden Bedeutung des Klimaschutzes für Investoren ist.
Gemeinsame europäische Prüfungsschwerpunkte für IFRS-Abschlüsse 2021 sind:
- Auswirkung der COVID-19-Pandemie
Sorgfältige Bewertung und Transparenz bei der Bilanzierung und Berichterstattung längerfristiger Auswirkungen der COVID-19-Pandemie und der Erholungsphase - Klimabezogene Sachverhalte
Konsistente Berichterstattung zwischen den im IFRS-Abschluss angegebenen Informationen und den nicht-finanziellen Informationen über klimabezogene Sachverhalte. - Erwartete Kreditverluste (Expected Credit Losses, ECL)
Verbesserte Transparenz bei der Messung der erwarteten Kreditverluste (ECL). Dies gilt insbesondere bei Management-Overlays, wesentlichen Änderungen des Kreditrisikos, zukunftsgerichtete Informationen, Änderungen der Wertberichtigungen, Kreditrisiken und Sicherheiten und die Auswirkungen des Klimarisikos auf die ECL-Bewertung.
Die Empfehlungen des ESMA zu nichtfinanziellen Informationen beziehen sich auf:
- Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf nachhaltigkeitsbezogene Ziele und nicht-finanzielle Leistungsindikatoren sowie auf Informationen über etwaige strukturelle Veränderungen im Geschäftsmodell,
- Einfluss des Klimawandels: klimabezogene Maßnahmen, zugrundeliegende Konzepte und deren Ergebnisse.
Weiterhin erinnert die ESMA an Anhangangaben im Zusammenhang mit Artikel 8 der EU-Taxonomie-VO: Danach sind alle Jahresfinanzberichte ab 01.01.2022 in Übereinstimmung mit dem neuen europäischen einheitlichen elektronischen Berichtsformat (European Single Electronic Format, ESEF) zu erstellen und notwendige Vorbereitungen zur Erfüllung der Offenlegungspflichten zu treffen.