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Wirtschaftsprüfung

Lagebericht im Fokus der BaFin

Die Ba­Fin wird in den Kon­zern­ab­schlüssen 2023 schwer­punktmäßig prüfen, wie die Un­ter­neh­men ihre Ge­schäfts­mo­delle und Steue­rungs­sys­teme im La­ge­be­richt dar­stel­len.

Die Ba­Fin weist in ih­rer Pres­se­mit­tei­lung ausdrück­lich dar­auf hin, dass Dritte auf Ba­sis des La­ge­be­richts befähigt sein müssen, sich selbst ein Bild von der Lage des Un­ter­neh­mens bzw. des Kon­zerns zu ma­chen. Dazu sind z. B. In­for­ma­tio­nen über die Or­ga­ni­sa­ti­ons­struk­tur, Pro­dukte, Be­schaf­fungs- und Ab­satzmärkte so­wie Ge­schäfts­pro­zesse wich­tig. Zu­dem muss die Ge­schäfts­lei­tung dar­le­gen, wie sie das Un­ter­neh­men bzw. den Kon­zern steu­ert und die ge­steck­ten Ziele er­rei­chen will (u. a. An­gabe der fi­nan­zi­el­len und ggf. nicht­fi­nan­zi­el­len Leis­tungs­in­di­ka­to­ren).

Hin­weis: Die ESMA hatte be­reits im Ok­to­ber 2023 ihre Prüfungs­schwer­punkte fest­ge­legt. Wei­tere In­for­ma­tio­nen dazu fin­den Sie hier.

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