Fehlende Eintragung im Handelsregister
Ein Dritter kann sich nur dann nicht auf die fehlende Eintragung einer im Handelsregister eintragungspflichtigen Tatsache berufen, wenn er positive Kenntnis von der einzutragenden Tatsache hat. Ein Kennenmüssen oder eine grob fahrlässige Unkenntnis genügt nicht. ...lesen Sie mehr