Auswirkungen des MoPeG auf die Grundbucheintragung einer GbR
Zum 01.01.2024 ist das Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts, kurz MoPeG, in Kraft getreten. Hierdurch hat sich der Grundstücksverkehr mit Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR) grundlegend verändert. So muss eine GbR bei Grundstückskäufen bzw. -verkäufen in das Gesellschaftsregister eingetragen sein, damit die zur Vollendung des Grundstücksgeschäfts erforderlichen Eintragungen im Grundbuch vollzogen werden können, § 47 Abs. 2 GBO. ...lesen Sie mehr