Transparenzregister: Übergangsfrist für eingetragene Personengesellschaften (OHG, GmbH & Co. KG) endet am 31.12.2022
Durch die GwG-Novelle 2021 wurde die bisher bestehende sogenannte Mitteilungsfiktion aufgehoben und das Transparenzregister von einem Auffangregister zu einem Vollregister umgestellt. Damit gingen erhebliche Verschärfungen der Transparenzvorschriften einher, die u. a. AGs bereits bis zum 31.03.2022 und GmbHs bis zum 30.06.2022 umsetzen mussten. Für alle anderen Fälle, wie z. B. eingetragene Personengesellschaften, endet die Umsetzungsfrist nun am 31.12.2022. ...lesen Sie mehr