Nach wie vor erfreut sich die Europäische Aktiengesellschaft bzw. die Societas Europaea, kurz SE, großer Beliebtheit - und zwar nicht nur bei multinational tätigen Konzernen, sondern auch bei mittelständischen Unternehmen. Für den Mittelstand ist diese Rechtsform u. a. attraktiv, weil die SE Ausdruck eine modernen, unternehmerisch gelebten Europas ist und die Umwandlung in eine SE die globale Wachstumsstrategie des Unternehmens unterstreicht.
Mehr noch: Für Unternehmen, die aufgrund der Zahl der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer nicht dem deutschen Mitbestimmungsrecht unterliegen, eröffnet die SE die Möglichkeit, den Status der Mitbestimmungsfreiheit dauerhaft zu bewahren. Warum das für viele Mittelständler von besonderer Bedeutung ist und warum sich das in naher Zukunft ggf. in Teilen ändern kann, darüber spricht Eva Brendel, Redakteurin bei FINANCE und DerTreasurer, mit Moritz Burwick, Rechtsanwalt, Steuerberater und Partner bei Ebner Stolz in Karlsruhe.
© Moritz Burwick, Rechtsanwalt, Steuerberater, Ebner Stolz, Lorenzstraße 29, 76135 Karlsruhe
Bearbeitungsstand: 18.07.2023
Moritz Burwick, 29.01.2024
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