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Bitcoin & Co. – Besteuerung von Kryptowährungen

Nach dem (anfäng­li­chen) Irr­glau­ben an ein steu­er­freies Pa­ra­dies stel­len sich in der Pra­xis – insb. bei Spe­zi­al­sach­ver­hal­ten wie Sta­king, Len­ding und ak­tive/pas­sive Air­drops – zahl­rei­che Fra­gen zur steu­er­li­chen Be­hand­lung von Einkünf­ten rund um Kryp­towährun­gen. Be­dingt durch die Viel­falt an Fall­kon­stel­la­tio­nen und die Kom­ple­xität der The­ma­tik, kann in der Re­gel keine pau­schale Aus­sage über die steu­er­li­che Be­ur­tei­lung ge­trof­fen wer­den. Viel­mehr zeigt un­sere Er­fah­rung: es kommt auf den Ein­zel­fall an.

Auch die Fi­nanz­ver­wal­tung hat sich zwi­schen­zeit­lich mit steu­er­li­chen Fra­gen zu Kryp­towährun­gen be­fasst und dazu am 10.05.2022 ein BMF-Schrei­ben vor­ge­legt. Ba­sie­rend auf die­sem BMF-Schrei­ben stel­len wir Ih­nen aus­gewählte Pro­blem­fel­der im Zu­sam­men­hang mit der Be­steue­rung von Kryp­towährun­gen vor.

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