Nach dem (anfänglichen) Irrglauben an ein steuerfreies Paradies stellen sich in der Praxis – insb. bei Spezialsachverhalten wie Staking, Lending und aktive/passive Airdrops – zahlreiche Fragen zur steuerlichen Behandlung von Einkünften rund um Kryptowährungen. Bedingt durch die Vielfalt an Fallkonstellationen und die Komplexität der Thematik, kann in der Regel keine pauschale Aussage über die steuerliche Beurteilung getroffen werden. Vielmehr zeigt unsere Erfahrung: es kommt auf den Einzelfall an.
Auch die Finanzverwaltung hat sich zwischenzeitlich mit steuerlichen Fragen zu Kryptowährungen befasst und dazu am 10.05.2022 ein BMF-Schreiben vorgelegt. Basierend auf diesem BMF-Schreiben stellen wir Ihnen ausgewählte Problemfelder im Zusammenhang mit der Besteuerung von Kryptowährungen vor.