Seit der Änderung der Lohnsteuer-Richtlinie 2023 und damit seit 01.01.2023 stellt sich die Frage, wie die Berechnung der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern mit teilweise steuerpflichtigem und teilweise nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslohn zu erfolgen hat. Seit 01.01.2023 gilt, dass die Lohnsteuer auf laufenden Arbeitslohn nicht nach der Monats-, sondern nach der Tageslohnsteuertabelle zu ermitteln ist, wenn das Arbeitsverhältnis den ganzen Monat bestand und der Arbeitnehmer in einem Monat neben im Inland steuerpflichtigem Arbeitslohn auch nicht dem Lohnsteuerabzug unterliegenden Arbeitslohn bezieht.
Lohnsteuerberechnung nach der Tagestabelle
Weitere Ausgaben
-
Verschärfungen bei der Vorlage von Verrechnungspreisdokumentationen
Ab 2025 gelten in Deutschland inhaltlich und zeitlich verschärfte Vorlagepflichten für Verrechnungspreisdokumentationen. Diese erfordern faktisch eine fortlaufende Aktualisierung der Dokumentation.
-
novus Personal 2. Ausgabe 2024
Im Frühjahr 2024 wurden einige für den Personalbereich interessante Steuerrechtsänderungen beschlossen. Weitere Änderungen wurden bereits angekündigt und sollen im Laufe des Jahres umgesetzt werden. Mit Blick auf die bald startende EM in Deutschland wird in der 2. Ausgabe des novus Personal die Pauschalversteuerung von VIP-Logenplätzen für Arbeitnehmer erläutert. Im Bereich des Arbeitsrechts gehen der Frage nachgegangen, ob eine Kündigung auch bei fehlender oder fehlerhafter Massenentlassungsanzeige wirksam ist. Sind Arbeitnehmer grenzüberschreitend in der Form von Telearbeit tätig, besteht bis 30.06.2024 Handlungsbedarf.
-
Auslandsengagement im internationalen Mittelstand
Der Mittelstand ist wesentlicher Erfolgsgarant für die positive Entwicklung der deutschen Binnenwirtschaft. In Deutschland verwurzelt, sind viele Mittelständler längst weltweit unterwegs. Sie pflegen Geschäftsbeziehungen in zahlreichen Ländern, erbringen Warenlieferungen und Dienstleistungen rund um den Globus und unterhalten Betriebsstätten sowie Tochtergesellschaften im Ausland.
-
Doppelbesteuerungsrisiko bei Auslandseinsätzen zwischen einem und fünf Jahren
Das BMF hat seine bisherigen Ausführungen zur Besteuerung von Arbeitslohn in grenzüberschreitenden Sachverhalten unter Berücksichtigung von Doppelbesteuerungsabkommen umfassend überarbeitet. Von besonderer praktischer Relevanz sind dabei die Erläuterungen zur Bestimmung der DBA-Ansässigkeit eines grenzüberschreitend tätigen Arbeitnehmers. Warum dabei insb. bei Auslandseinsätzen zwischen einem und fünf Jahren ein Doppelbesteuerungsrisiko besteht und wie darauf reagiert werden kann, lesen Sie in unserer Kurzinformation.
-
Globale Mindeststeuer - Herausforderung für mittelständische Unternehmen
Mit dem Mindestbesteuerungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz vom 21.12.2023 wurden die EU-Vorgaben zur Einführung einer globalen Mindeststeuer in ein nationales Gesetz umgesetzt. Damit sind auch große mittelständische Unternehmensgruppen verpflichtet, ab dem Geschäftsjahr 2024 zu prüfen, ob die Gewinne weltweit einer effektiven Steuerbelastung von mindestens 15 % unterliegen. Neben daraus ggf. resultierenden steuerlichen Mehrbelastungen und hohem Deklarationsaufwand kommen auf Unternehmen insb. umfassende Ermittlungsaufgaben zu. Dabei haben mittelständische Unternehmen, die in Deutschland oftmals als Personengesellschaften strukturiert sind, einige zusätzliche Besonderheiten zu beachten. RSM Ebner Stolz stellt in der Broschüre die Regelungen der globalen Mindeststeuer in Deutschland in Grundzügen dar und geht auf die Besonderheiten für mittelständische Unternehmen ein. Der Bundesverband der Deutschen Industrie e. V. (BDI) bewertet die Mindeststeuer-Vorgaben und stellt Forderungen für eine praxistaugliche Umsetzung aus Sicht der Wirtschaft.